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   OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08   

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https://dejure.org/2010,36736
OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08 (https://dejure.org/2010,36736)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2010 - 7 U 170/08 (https://dejure.org/2010,36736)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 7 U 170/08 (https://dejure.org/2010,36736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handwerkliche Nachlässigkeiten begründen keine Arglisthaftung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Löten von Rohren geschludert - Schlamperei von Handwerkern belegt nicht, dass sie Mängel arglistig verschwiegen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Handwerkliche Nachlässigkeiten begründen keine Arglisthaftung! (IBR 2012, 385)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08
    - 10 - Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, NJW 2009, 582, 583 f.) muss ein arbeitsteilig tätiger Werkunternehmer die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist.

    Gleiches gilt, wenn er die Augen vor dieser Erkenntnis verschließt (BGH, NJW 2009, 582, 584).

    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen den Schluss auf eine mangelhafte Organisation der Überwachung und Überprüfung zulassen (BGH, NJW 1992, - 11 - 1754, 1755; einschränkend BGH, NJW 2009, 582, 584 f.).

  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08
    - 9 - Im Rahmen von § 638 BGB a.F. wird dem Unternehmer zwar auch die Arglist solcher Mitarbeiter zugerechnet, deren er sich bei der Erfüllung seiner Pflicht bedient, dem Besteller die Mängel seiner Leistung zu offenbaren (BGH, NJW 2007, 366, 367).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08
    Die Ursachen der bezeichneten Erscheinungen sind vielmehr in vollem Umfang erfasst (vgl. nur BGH, NJW 2008, 576, 577), und nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. N. ist davon auszugehen, dass die undichten Stellen an der Gartenleitung und im Kinderbad auf Lochkorrosion und damit auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind wie die später aufgetretenen Undichtigkeiten.
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2010 - 7 U 170/08
    Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, a.a.O.; NJW 2008, 145).
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