Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 4 § 1573 Abs. 1 § 1572 § 1576
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen; Maßgebliches Recht für Unterhaltsanspruch bei Scheidung durch ein Gericht in der ehemaligen DDR und spätere Übersiedelung des unterhaltspflichtigen Ehegatten in die Bundesrepublik - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 09.11.1995 - 10 F 253/95
- OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 948
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92
Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Der BGH hat zwar in seinem Grundsatzurteil vom 10.11.1993 (FamRZ 1994, 160 = NJW 1994, 382 ) entschieden, dass nachehelicher Unterhalt gemäß den Vorschriften des BGB gefordert werden kann, wenn die Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts (3.10.1990) durch ein Gericht der DDR geschieden worden und der unterhaltspflichtige Ehegatte vor diesem Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt ist.In diesem - hier vorliegenden - Fall richtet sich der Unterhaltsanspruch also nicht nach dem für die Scheidung maßgeblichen DDR-Recht (vgl. § 29 FGB-DDR), sondern nach den §§ 1569 ff. BGB (ausführlich dazu Brudermüller, FamRZ 1994, 1022 ff. m.w.N. zur Streitfrage).
- BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81
Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Auch die Ehebedingtheit der Unterhaltsbedürftigkeit ist nicht Voraussetzung (vgl. BGH, FamRZ 1983, 800, 801).Die Antragstellerin trägt auch keine Umstände vor, die aus Billigkeitsgründen einen Unterhaltsanspruch gegen den Antragsgegner rechtfertigen könnten (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 800 ; 1984, 361 und 769).
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89
Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Scheitert ein Unterhaltsanspruch wegen Krankheit nur am Einsatzzeitpunkt - wie es hier in Betracht kommt - so kann gleichwohl ein Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB gegeben sein (vgl. BGH, FamRZ 1990, 496 ).
- BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92
Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Ein Auskunftsanspruch besteht nicht, wenn die Auskunft einen etwaigen Unterhaltsanspruch schlechthin nicht beeinflussen kann (BGH, FamRZ 1982, 996 ; 1994, 558). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Die Antragstellerin trägt auch keine Umstände vor, die aus Billigkeitsgründen einen Unterhaltsanspruch gegen den Antragsgegner rechtfertigen könnten (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 800 ; 1984, 361 und 769). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80
Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 20 WF 15/95
Ein Auskunftsanspruch besteht nicht, wenn die Auskunft einen etwaigen Unterhaltsanspruch schlechthin nicht beeinflussen kann (BGH, FamRZ 1982, 996 ; 1994, 558).
- OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit
Der von der Gegenmeinung befürchteten uferlosen Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 1576 BGB kann im Rahmen der vorzunehmenden Billigkeitsprüfung entgegengewirkt werden; mit zunehmender Entfernung von den Einsatzzeitpunkten werden im Rahmen der Billigkeitsprüfung strengere Anforderungen an die Ausweitung der nachehelichen Solidarität, die dem Anspruch aus § 1576 BGB zugrunde liegt, zu stellen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 948; OLG Hamm, FamRZ 1997, 819;… Schwab aaO, Rdnr. 368). - OLG Zweibrücken, 16.11.2001 - 2 UF 80/00
Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens - …
Die Ehe der Parteien kann auch nicht in analoger Anwendung des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nach deutschem Sachrecht geschieden werden, weil die die Scheidung begehrende Antragstellerin weder bei Eheschließung noch bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und auch nicht zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung über ihr Scheidungsbegehren vor dem Senat (was wohl ausreichen würde - vgl. zum Meinungsstreit: Palandt/Heldrich, BGB, 59. Aufl., Art. 17 EGBGB Rdnr. 9 m. w. Hinweisen, insbesondere auf OLG Köln, FamRZ 96, 948 [947]) unter dem deutschen Personalstatut gelebt hat bzw. lebt.