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OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post
- Wolters Kluwer
Begriff der Aufgabe zur Post i.S. von § 184 Abs. 1 S. 2 ZPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 184 Abs. 1 S. 2
Begriff der Aufgabe zur Post i.S. von § 184 Abs. 1 S. 2 ZPO - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Aufgabe zur Post i.S. von § 184 Abs. 1 S. 2 ZPO
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.06.2018 - 7 O 147/16
- OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 764
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.08.2019 - 7 VA 17/19 Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Präsidentin des OLG Stuttgart in einer weiteren Entscheidung vom 06.06.2019 zum Az. 6 U 79/18 in einer vergleichbaren Konstellation Akteneinsicht gewährt hat, nachdem die Antragstellerin in diesem Verfahren dargelegt hatte, dass sie noch nicht über Aktenteile verfüge, aus denen sie die für ihr Interesse wesentlichen Umstände des Rechtsstreits vollständig ersehen könne.
- OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20
Aufgabe zur Post; Bekanntgabe; Heilung; Zugang (tatsächlicher); Zustellung
Ferner kann der Nachweis der Bekanntgabe und ihres Zeitpunktes auch in anderer Weise geführt werden (vgl. - zur Zustellung nach § 184 ZPO - OLG Karlsruhe vom 28.01.2019 - 6 U 79/18, NJW-RR 2019, 764 , juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4554, S. 15 Zöller;… ZPO , 33. Auflage 2020, § 184 Rn. 15). - OLG Köln, 06.08.2019 - 7 VA 12/19 Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Präsidentin des OLG Stuttgart in einer weiteren Entscheidung vom 06.06.2019 zum Az. 6 U 79/18 in einer vergleichbaren Konstellation Akteneinsicht gewährt hat, nachdem die Antragstellerin in diesem Verfahren dargelegt hatte, dass sie noch nicht über Aktenteile verfüge, aus denen sie die für ihr Interesse wesentlichen Umstände des Rechtsstreits vollständig ersehen könne.