Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags
- Justiz Baden-Württemberg
Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines unwirksamen Darlehensvertrags
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 358 Abs. 3, 312, 355; HaustürWG §§ 1, 3 Abs. 1; VerbrKrG § 9
Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an Immobilienfonds bei Verbraucherwiderruf des Darlehens aufgrund Haustürwiderrufsrechtes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auszahlung eines Darlehenskapitals im Rahmen eines finanzierten Immobilienfondserwerbs; Anweisungsleistung einer Finanzierungsbank an den Anleger; Rückabwicklung bei Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages; Bereicherungsanspruch der Bank gegen ihren Kunden; Belehrung über ...
- Judicialis
BGB § 185 I; ; BGB § 362 II; ; VerbrKrG § 3 II Nr. 2; ; VerbrKrG § 9
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung der Darlehensauszahlung bei finanziertem Immobilienfonds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 14.02.2005 - 10 O 37/03
- OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 17 U 66/05
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08
Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu …
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09
Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Bamberg, 31.05.2007 - 1 U 171/06
Bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch den eigenen Steuerberater liegt keine …
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG vgl. auch OLG Karlsruhe, ZGS 2006 S. 317.
- OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09
Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen …
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen …
Der erkennende Senat vertritt die Auffassung, dass in der Belastung des Darlehenskontos mit der Gutschrift auf dem Treuhandkonto eine Leistung des Kreditgebers an den Anleger regelmäßig nicht gesehen werden kann (…Urt. vom 29.12.2005 - 17 U 43/05, OLGR Karlsruhe 2006, 199; Urt. vom 28.3.2006 - 17 U 66/05 jeweils für Immobilienfondserwerb; Urteil vom 21.2.2006 - 17 U 63/05 - für Grundstückserwerb). - OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09
Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage
Soweit die Beklagte unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.03.2006, 17 U 66/05) meint, das Gesetz weise das Kreditverwendungsrisiko allein dem Darlehensgeber zu, gilt dies ausschließlich im Verhältnis zum Darlehensnehmer. - OLG Koblenz, 06.07.2007 - 8 U 132/06 Unter solchen Umständen kann der Kreditgeber den tatsächlich gegebenen Verbund nicht einfach durch Hinweise und Bestimmungen im schriftlichen Darlehensvertrag auflösen, in denen er dem möglichen Eindruck der Kreditnehmer, es handele sich bei dem Kreditvertrag und dem Beteiligungsvertrag um ein verbundenes Geschäft, entgegenzuwirken versucht ( OLG Karlsruhe vom 28. März 2006 - 17 U 66/05 , NJOZ 2006, 2739).