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OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 14 U 224/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 295 Abs 1 ZPO, § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 826 BGB
Dieselskandal: Sachentscheidung im Berufungsverfahren trotz fehlender Zustellung der Klageschrift im erstinstanzlichen Verfahren; Anforderungen an einen auf Vermutungen beruhenden Vortrag über die Deliktshaftung der Muttergesellschaft einer Kraftfahrzeugherstellerin
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 05.08.2021 - 5 O 376/20
- OLG Karlsruhe, 02.02.2023 - 14 U 224/21
- OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 14 U 224/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20
Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 14 U 224/21
Soweit der Kläger - bezogen auf den von ihm gestellten Hauptantrag - nunmehr ausdrücklich kleinen Schadensersatz geltend macht, hat der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 02.02.2023 bezogen auf den (neben dem auf kleinen Schadensersatz gerichteten Hilfsantrag gestellten) Feststellungsantrag Ziffer 4 dargelegt, dass der Ersatz der vom Kläger dargelegten, möglichen weiteren Schäden nicht zusätzlich zu dem Begehren des Klägers auf den sogenannten kleinen Schadensersatz in Betracht kommt, weil in die Bemessung dieses Schadens die Nachteile, die mit der behaupteten Manipulation des Fahrzeugs verbunden sein sollen, bereits "eingepreist" sind (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - VI ZR 40/20, NJW 2021, 3041, Rn. 34). - BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21
Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 14 U 224/21
Soweit der Kläger ein Feststellungsinteresse mit rechtlichen Unsicherheiten zur Frage der Anrechnung sowie Berechnung einer Nutzungsentschädigung begründet, trifft es zwar zu, dass die Frage eines Vorteilsausgleichs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in bestimmten Konstellationen auch im Falle der Geltendmachung kleinen Schadensersatzes relevant werden kann (BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, Rn. 22, beck-online).