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OLG Karlsruhe, 28.07.1997 - 2 Ss 89/97 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StGB § 316
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 356
- NZV 1997, 486
- VersR 1999, 634
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 30.11.2022 - 4 A 2186/20
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; starker Alkoholeinfluss; (fehlende) …
Selbst dieser Wert läge noch oberhalb des in der obergerichtlich weiterentwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern angesetzten Grenzwertes von 1, 6 Promille (BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85 -, BGHSt 34, 133; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1991 - 3 Ss OWi 1030/91 - 3 Ws 484/91 -, NZV 1992, 198 ; OLG Celle, Urteil vom 10. März 1992 - 1 Ss 55/92 -, NJW 1992, 2169; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 Ss 60/92 -, NZV 1992, 372; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 2 Ss 89/97 -, juris Rdnr. 11). - OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen …
Es besteht (…entgegen anderer Ansicht vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 316 StGB Rdn. 17 mit Hinweis auf AG Löbau NJW 2008, 530) kein Anlass, hiervon für Fahrer versicherungspflichtiger motorisierter Krankenfahrstühle abzuweichen und diese - wie der Revisionsführer meint - mit Fahrradfahrern gleichzustellen, deren absolute Fahruntüchtigkeit erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356) angenommen wird. - KG, 30.03.2017 - 161 Ss 42/17
Trunkenheit im Straßenverkehr: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern; …
Warum er hierin trotz entgegenstehender gefestigter Rechtsprechung (vgl. BayObLG Blutalkohol 30, 254; OLG Celle NJW 1992, 2169; OLG Hamm NZV 1992, 198; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 356; OLG Zweibrücken NZV 1992, 372;… Fischer, StGB 64. Aufl., § 316 StGB Rn. 27 mwN) keine Straftat gesehen hat, hätte eingehender Darstellung und Würdigung gegebenenfalls abweichender wissenschaftlicher Erkenntnisse bedurft.
- BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern); Verbot der …
Die vom Landgericht festgestellten Tatgeschehen zu den Trunkenheitsfahrten - Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 2, 40 bzw. 2,41 ? - geben dem Senat keine Veranlassung, die obergerichtliche Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133; BayObLGSt 1992, 22; OLG Karlsruhe, VRS 94, 109;… vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 11 mwN) einer näheren Prüfung zu unterziehen. - OLG Düsseldorf, 10.05.2004 - 1 U 172/02 Die dem Kläger nach dem Unfall entnommene Blutprobe führte zu der Feststellung eines BAK-Wertes von 1, 49 Promille und liegt damit zwar ebenfalls unter dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit, welcher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Fahrradfahrern bei 1, 7 Promille angenommen wird (BGHSt 34, 133), aber von einem Teil der Rechtsprechung auf 1, 6 Promille herabgesetzt worden ist (OLG Hamm MZV 1992, 198; OLG Karlsruhe, NZV 1997, 486 f.).
- VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 1802/01
Fehlende Fahreignung bei einem Fahrradfahrer
Nachdem auch der Führer eines Fahrrades bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 %o absolut fahruntüchtig ist und sich nach § 316 StGB strafbar macht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.07.1997 - 2 Ss 89/97 -, NZV 1997, 486 f.), bestehen keine Zweifel, dass jedenfalls bei einer solch hohen Blutalkoholkonzentration, wie sie beim Kläger festgestellt worden ist, ein umfassendes medizinisch-psychologisches Gutachten angefordert werden durfte, auch wenn er mit dem Fahrrad strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist.