Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7066
OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04 (https://dejure.org/2004,7066)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2004 - 12 W 65/04 (https://dejure.org/2004,7066)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 12 W 65/04 (https://dejure.org/2004,7066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung; Fristwahrung bei Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts; Übertragung der Grundsätze zur Anfechtungsfrist im Wohnungseigentumsverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung

  • Judicialis

    AktG § 327 f Abs. 2; ; UmwG § 305; ; SpruchG § 4 Abs. 1; ; ZPO § 281 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren - Fristwahrung durch Antragseinreichung bei unzuständigem Gericht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 92 (Ls.)
  • NZG 2005, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 22.11.1999 - 2 W 7008/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Allerdings steht die ganz herrschende Auffassung bereits vor Inkrafttreten des Spruchverfahrensneuordnungsgesetzes vom 12.06.2003 (BGBl. I 838 - SpruchG) auf dem Standpunkt, dass bei Spruchverfahren der hier vorliegenden Art der bei einem unzuständigen Gericht innerhalb der Frist eingereichte Antrag nur dann rechtzeitig ist, wenn der Antrag nach Abgabe vor Fristablauf beim zuständigen Landgericht eingegangen ist (vgl. zu § 305 UmwG in der bis 31.08.2003 geltenden Fassung KG ZIP 2000, 498 unter B II 2 b; Lutter/Krieger, UmwG, 2. Aufl., § 305 Rdnr. 11; Dehmer, UmwG, 2. Aufl., § 307 UmwG Rdnr. 6; Kallmeyer/Meister/Klöcker, UmwG, 2. Aufl., § 305 Rdnr. 9; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG, 3. Aufl., § 307 Rn. 6; Semler/Stengl/Volhard, UmwG, § 305 Rn. 5).

    Der Senat ist jedoch an einer eigenen Entscheidung gehindert, weil er hinsichtlich der die Auslegung von Bundesrecht betreffenden Rechtsfrage, ob der bei einem unzuständigen Gericht eingereichte Antrag fristwahrend wirkt, von der zitierten Beschwerdeentscheidung des KG ZIP 2000, 498 (unter B II 2) abweichen will (§§ 17 Abs. 2 Satz 2, 12 Abs. 2 Satz 2 SpruchG, 28 Abs. 2 Satz 1 FGG).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Schließlich ist unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlich gegebenen Anspruchs auf ein faires Verfahren zu berücksichtigen, dass eine Partei die fristgerechte Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schriftsatzes an das zuständige Gericht grundsätzlich ohne weiteres erwarten kann (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173 unter C II 2 a).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Das schadet hier jedoch schon deshalb nicht, weil der Antrag innerhalb der Frist - mit am selben Tag eingegangenen Schreiben vom 05.11.2002 - bekräftigt wurde (vgl. BayObLG ZIP 2002, 935 unter III 4 a).
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84

    Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Eine - materiellrechtliche oder verfahrensrechtliche - Ausschlussfrist wird daher gewahrt, falls die Klage vor Fristablauf bei einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhoben und auf Antrag des Klägers an das zuständige Gericht - mag dieses auch ausschließlich zuständig sein - verwiesen wird (BGHZ 97, 155 unter 3 c aa m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn. 15 a).
  • BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52

    Vorlegung weiterer Beschwerden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Eine Vorlage ist auch nicht mit Rücksicht auf die nunmehr geltenden Vorschriften des SpruchG entbehrlich, da die Rechtsfrage für spätere Fälle auch dort - insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz 2 SpruchG - nicht zweifelsfrei geklärt ist (vgl. BGHZ 18, 300).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof ohne weiteres auch im Wohnungseigentumsverfahren für entsprechend anwendbar gehalten und entschieden, dass die Frist zur Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG, bei der es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt, auch durch Anrufung des örtlich unzuständigen Wohnungseigentumsgerichts gewahrt wird (BGHZ 139, 305 unter III 3).
  • OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98

    Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04
    Nach allem ist die Einreichung des Antrags am 20.08.2002 beim örtlich unzuständigen Landgericht Mannheim als fristwahrend anzusehen (vgl. auch OLG Dresden NJW-RR 1999, 683; MünchKommAktG-Kubis, aaO, § 132 Rn. 17 sowie MünchKommAktG-Bilda, § 304 Rn. 226; Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 246 Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2004 - 12 W 53/04

    Anhängigkeit des Spruchverfahrens; Ausschluss von Verfahrensrügen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 3 U 118/04
    Der Hauptantrag ist deshalb mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig (so auch OLG Frankfurt, Beschluß vom 12.7.2004 - 12 W 65/04 -, Bl. 345 bis 347 Rückseite der Akten).
  • LG Mosbach, 14.11.2006 - 4 AktE 1/03

    Squeeze-out Michael Weinig AG

    Die Stellung des Antrags beim unzuständigen Gericht ist Frist wahrend (Vorlagebeschluss OLG Karlsruhe NZG 2005, 84, BGH Beschluss vom 13.3.2006, II ZB 25/04).
  • LG München I, 08.03.2021 - 5 HKO 2426/21

    Frist, Spruchverfahren, Verfahren, Antragsteller, Anwendung, Angemessenheit,

    Zwar wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen, der Eingang bei einem örtlich unzuständigen Gericht wahre angesichts der Einheitlichkeit des Verfahrens vor dem zuständigen und unzuständigen Gericht die Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG (vgl. OLG Karlsruhe NZG 2005, 84, 85; Drescher in: BeckOGK,, 1.2.2021, SpruchG, § 4 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht