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   OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 AK 85/09   

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https://dejure.org/2009,27052
OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 AK 85/09 (https://dejure.org/2009,27052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2009 - 1 AK 85/09 (https://dejure.org/2009,27052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 1 AK 85/09 (https://dejure.org/2009,27052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkiet eines europäischen Haftbefehls bei Fehlen beiderseitiger Strafbarkeit im Falle akzessorischer Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen beidseitiger Strafbarkeit bei akzessorischer Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 2, 81 Nr. 4 IRG
    Auslieferung eines Deutschen nach Polen zur Strafvollstreckung wegen unbefugten kurzfristigen Gebrauchs eines fremden Fahrzeugs und wegen Führens eines Fahrzeugs nach Genuß alkoholischer Getränke (Art. 289, 178 pol. StGB), beiderseitige Strafbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.01.2024 - 1 O Aus 2/24
    Insoweit reicht es aus, dass es sich bei dem dem Verfolgten vorgeworfenen Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nach Genuss alkoholischer Getränke nach Art. 178a § 1 des polnischen Strafgesetzbuches um eine nach deutschem Recht ahndbare Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 AK 85/09 juris; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, § 4 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2024 - 1 OAus 2/24
    Insoweit reicht es aus, dass es sich bei dem dem Verfolgten vorgeworfenen Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nach Genuss alkoholischer Getränke nach Art. 178a § 1 des polnischen Strafgesetzbuches um eine nach deutschem Recht ahndbare Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 AK 85/09 juris; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, § 4 Rn. 3).
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