Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10312
OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 (https://dejure.org/2023,10312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 (https://dejure.org/2023,10312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 (https://dejure.org/2023,10312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Messunterlagen, Einsicht in dem Räumen der Dienststelle

  • bussgeldsiegen.de

    Akteneinsicht in Messunterlagen - Einsicht in Räumen der Dienststelle

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 338 Nr 8 StPO, Art 6 MRK
    Bußgeldverfahren: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zum Erhalt der amtlichen Messunterlagen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Zur Begründung wird auf die obergerichtliche Rechtsprechung (u.a. den Beschluss des Senats vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris) Bezug genommen.

    Zur Begründung wird insoweit darauf verwiesen, dass die Kammer zwar der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -? nach juris = NStZ 2019, 620) folge, wonach auf dem Gebot des fairen Verfahrens das Recht des Betroffenen gründe, dass die Verwaltungsbehörde seinem Verteidiger oder einem von ihm beauftragten Sachverständigen nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, um die "Parität des Wissens" herzustellen und die dem Betroffenen ermöglicht, die Berechtigung des auf das Ergebnis eines Standard den Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs mithilfe eines Sachverständigen zu überprüfen.

    Dem stehen, entgegen den Ausführungen des Landgerichts Baden-Baden, auch Datenschutzgründe (insbesondere das Schutzinteresse der von der betreffenden Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer) nicht entgegen (vgl. hierzu schon Senat Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 -, juris und OLG Stuttgart aaO, jeweils mwN).

    Daher muss bei dieser Verfahrensweise das Interesse der in den Falldateien der Messreihe erfassten weiteren Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus dem fair-trial-Anspruch begründeten Einsichtsrecht des Betroffenen zurückstehen (vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 12.1.1983 - 2 BvR 864/81 -, juris; Senat, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Akteneinsichtsrecht (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 mwN) wies der Verteidiger darauf hin, dass die Mitwirkungsobliegenheiten des Betroffenen überspannt würden.

    Auch der Beschluss des BVerfG vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - führe nicht zu einer anderen Entscheidung, da das BVerfG eine generell-abstrakte Festlegung der Modalitäten der Gewährung des Informationszugangs ausdrücklich nicht vorgenommen und zudem darauf hingewiesen habe, dass gewichtige verfassungsrechtlich verbürgte Interessen, beispielsweise schützenswerte Interessen Dritter, der Gewährung des Informationszugangs widerstreiten könnten.

    Zwar kann ein Betroffener mit der Rüge unzulässiger Informationsbeschränkung im gerichtlichen Verfahren nur durchdringen, sofern er den Zugang zu nicht zur Akte genommener Unterlagen schon frühzeitig im Bußgeldverfahren beantragt und im Verfahren nach § 62 Abs. 1 OWiG weiterverfolgt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, Rn. 60 und 66, juris; Senat, aaO Rn. 30; OLG Stuttgart, aaO, Rn. 14 mwN), dies ist vorliegend durch den Betroffenen und seinen Verteidiger jedoch geschehen.

  • OLG Jena, 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20

    Rechtsstellung des Betroffenen im Bußgeldverfahren Anspruch auf Überlassung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Dem stehen, entgegen den Ausführungen des Landgerichts Baden-Baden, auch Datenschutzgründe (insbesondere das Schutzinteresse der von der betreffenden Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer) nicht entgegen (vgl. hierzu schon Senat Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20 -, juris und OLG Stuttgart aaO, jeweils mwN).

    Daher muss bei dieser Verfahrensweise das Interesse der in den Falldateien der Messreihe erfassten weiteren Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus dem fair-trial-Anspruch begründeten Einsichtsrecht des Betroffenen zurückstehen (vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 12.1.1983 - 2 BvR 864/81 -, juris; Senat, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Unter Zitat der Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20 = NStZ-RR 2022, 60) wird u.a. vorgetragen, dass sich das Zugangsrecht nicht lediglich auf Einsicht in die Unterlagen in den Räumen der Dienststelle des Messbeamten erstrecke, sondern ein Anspruch auf Informationszugang durch Kopie der entsprechenden Daten auf einen von dem Betroffenen bzw. seiner Verteidigung zur Verfügung gestellten Datenträger bestehe.

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen (vorliegend aus dem über 350 km und über vier Fahrstunden entfernten ...), nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris unter Verweis auf BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).

  • LG Baden-Baden, 06.12.2019 - 2 Qs 107/19

    Einsichtsrecht in Messreihe ja, aber nur in Behördenräumen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 06.12.2019 - 2 Qs 107/19) gebiete das Schutzinteresse der von der betreffenden Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer vielmehr, die Daten der Verteidigung oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen nur im Wege der Einsichtnahme bei der Behörde zugänglich zu machen.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Daher muss bei dieser Verfahrensweise das Interesse der in den Falldateien der Messreihe erfassten weiteren Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus dem fair-trial-Anspruch begründeten Einsichtsrecht des Betroffenen zurückstehen (vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 12.1.1983 - 2 BvR 864/81 -, juris; Senat, Beschluss vom 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.3.2021 - 1 OLG 331 SsBs 23/20, juris).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Eine Vorlage an den BGH gemäß § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG ist nicht veranlasst, da der Senat - soweit ersichtlich - in Bezug auf die Rechtsfrage nicht von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des BGH abweicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2022 - 4 StR 181/21 -, juris = DAR 2022, 350; Thüringer Oberlandesgericht aaO; OLG Stuttgart aaO).
  • LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19

    Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Zur Begründung ist ausgeführt, dass die zulässige Beschwerde (vgl. LG Kaiserslautern, Beschluss vom 22.05.2019 - 5 Qs 51/19) unbegründet sei.
  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen (vorliegend aus dem über 350 km und über vier Fahrstunden entfernten ...), nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris unter Verweis auf BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Ein Betroffener kann mit der Rüge unzulässiger Informationsbeschränkung im gerichtlichen Verfahren nur durchdringen, wenn er den Zugang zu nicht zur Akte genommener Unterlagen frühzeitig im Bußgeldverfahren beantragt und im behördlichen und gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG begehrt hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.11.2020, 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455; BGH, Beschluss v. 16.03.2023, 4 StR 84/22; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523).

    Die Zugänglichmachung der Daten der gesamten Messreihe begegnet vorliegend weder unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer noch aus Gründen des Datenschutzes Bedenken (vgl. BayObLG, Beschluss v. 27.11.1990, 2 Ob OWi 279/90, NJW 1991, 1070; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523; LG Köln, Beschluss v. 08.12.2020, 323 Qs 109/20, BeckRS 2020, 36839; LG Trier, Beschluss v. 14.09.2017, 1 Qs 46/17, DAR 2017, 721; AG Kassel, Beschluss v. 23.12.2015, 381 OWi 315/15, BeckRS 2016, 1593; AG Zossen, Beschluss v. 31.01.2018, 11 OWi 16/18, BeckRS 2018, 760; AG Köln, Beschluss v. 22.10.2018, 814 OWi 210/18 [b], BeckRS 2018, 28101; AG Schleiden, Beschluss v. 09.04.2019, 13 OWi 34/19 (b), BeckRS 2019, 10264; AG Gummersbach, Beschluss v. 20.11.2019, 85 OWi - 932 Js 9226/19 - 269/19, BeckRS 2019, 54303; Cierniak, zfs 2012, 664 (676); Niehaus in Messungen im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdn. 190).

    Im Übrigen wird auch darauf verwiesen, dass die Daten der Messreihe lediglich an den Verteidiger als ein Organ der Rechtspflege sowie einen von diesem beauftragten Sachverständigen herausgegeben werden, so dass erwartet werden kann, dass die übermittelten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden (Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523; LG Trier, Beschluss v. 14.09.2017, 1 Qs 46/17, DAR 2017, 721).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2022 (NZV 2022, 287) ist vielmehr davon auszugehen, dass der Senat lediglich eine abweichende Bewertung auf tatsächlicher Ebene vornimmt, soweit hier die Relevanz der digitalen Falldateien der gesamten Messreihe bejaht wird (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 17.03.2021, 1 OLG 331 SsBs 23/20, SVR 2021, 186; OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.08.2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20, NStZ-RR 2022, 60; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.03.2023, 1 ORbs, 35 Ss 72/23, BeckRS 2023, 9523).

  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht

    14 Beschluss vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23, juris Rn. 21, VRR 2023, Nr. 6, 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20, juris Rn. 13, NStZ-RR 2022, 60).
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Eine Reise dorthin nur zu dem Zweck, die gesamte Messreihe einzusehen, kann dem ggf. ortsfremden Verteidiger des Betroffenen, bzw. dem von diesem beauftragten Sachverständigen, nicht zugemutet werden, da deren Anreise mit Mühen und Kosten verbunden ist, die außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (Senat, Beschluss vom 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23 unter Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2021- 4 Rb 12 Ss 1094/20 -, juris; siehe auch BayObLG, NJW 1991, 1070 ff zur Einsichtnahme einer polizeilichen Videoaufzeichnung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht