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   OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13   

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https://dejure.org/2015,29547
OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13 (https://dejure.org/2015,29547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.2015 - 5 UF 115/13 (https://dejure.org/2015,29547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 2015 - 5 UF 115/13 (https://dejure.org/2015,29547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berücksichtigung Schweizer betriebliche Rentenanwartschaften im deutschen Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 1 S 1 VersAusglG, § 19 Abs 2 Nr 4 VersAusglG, § 23 VersAusglG
    Berücksichtigung Schweizer betriebliche Rentenanwartschaften im deutschen Versorgungsausgleich: Gerichtliche Anordnung der hälftigen Übertragung der Freizügigkeitsleistung; mögliche dingliche Teilung in einem Schweizer Gerichtsverfahren als Grundlage für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG 19 Abs. 2 Nr. 4; VersAusglG 23
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Freizügigkeitsguthabens bei einer Schweizer Pensionskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff auf das Freizügigkeitsguthaben eines Ehegatten bei der Schweizer Pensionskasse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Zugriff auf das Freizügigkeitsguthaben eines Ehegatten bei der Schweizer Pensionskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 951
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 10.07.2002 - 14 UF 16/02

    Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs durch Beitragsentrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    In Literatur und Rechtsprechung besteht insoweit Einigkeit darüber, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung, nach denen der eigene angemessene Unterhalt des Ausgleichspflichtigen und derjenige anderer Unterhaltsberechtigter nicht beeinträchtigt werden darf (BT-Drs. 10/5447, S. 25), nicht dahin zu verstehen ist, dass lediglich der angemessene Selbstbehalt gemäß § 1603 Abs. 1 BGB zu belassen ist (vgl. etwa Borth, Versorgungsausgleich, 7. Auflage 2014, Rn. 888; OLG Koblenz vom 05.03.2008 - 9 UF 693/07, juris Rn. 12; OLG Oldenburg vom 10.07.2002 - 14 UF 16/02, FamRZ 2003, 768, 769).

    Außerdem darf die in § 23 Abs. 3 FamFG geregelte Ratenzahlung nicht zu einer Dauerbelastung führen (so auch OLG Oldenburg vom 10.07.2002 - 14 UF 16/02, FamRZ 2003, 768, 769).

  • OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 693/07

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    In Literatur und Rechtsprechung besteht insoweit Einigkeit darüber, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung, nach denen der eigene angemessene Unterhalt des Ausgleichspflichtigen und derjenige anderer Unterhaltsberechtigter nicht beeinträchtigt werden darf (BT-Drs. 10/5447, S. 25), nicht dahin zu verstehen ist, dass lediglich der angemessene Selbstbehalt gemäß § 1603 Abs. 1 BGB zu belassen ist (vgl. etwa Borth, Versorgungsausgleich, 7. Auflage 2014, Rn. 888; OLG Koblenz vom 05.03.2008 - 9 UF 693/07, juris Rn. 12; OLG Oldenburg vom 10.07.2002 - 14 UF 16/02, FamRZ 2003, 768, 769).

    Soweit in der Rechtsprechung offenbar eine Ratenzahlung über einen derartigen Zeitraum für angemessen angesehen wird (vgl. OLG Koblenz vom 05.03.2008 - 9 UF 693/07, juris Rn. 12), steht dies mit den oben dargestellten gesetzgeberischen Intentionen nicht im Einklang.

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    Ferner kommt es auf das Alter des Verpflichteten und darauf an, ob er noch in der Lage, den Vermögensverlust wieder auszugleichen (vgl. BGH vom 09.10.1996 - XII ZB 188/94, juris Rn. 21 f.).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 5 UF 167/14

    Versorgungsausgleich: Aufnahme einer Ausgleichssperre in den Urteilstenor;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    Eines ausdrücklichen Vorbehalts des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung bedarf es nicht (vgl. dazu Senat vom 19.01.2015 - 5 UF 167/14, juris Rn. 18 m.w.N.), dieser ist allerdings auch nicht schädlich.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    Es handelt sich um eine im Versorgungsausgleichsverfahren wirksame Teilanfechtung bezüglich der Entscheidung des Familiengerichts über den Ausgleich des Anrechts des Antragstellers bei der Schweizer Pensionskasse M. in B. (vgl. BGH vom 26.01.2011 - XII ZB 504/10, juris Rn. 17; Borth, Versorgungsausgleich, 7. Auflage 2014, Rn. 1310).
  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 11 UF 131/03

    Zumutbarkeit der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zwecks Begründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.09.2015 - 5 UF 115/13
    Da die Auflösung der Lebensversicherung grundsätzlich im Rahmen der Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG zumutbar ist (vgl. OLG Hamm vom 04.08.2004 - 11 UF 131/03, juris; Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Auflage 2015, § 23 VersAusglG Rn. 6 m.w.N.), besteht ein verfügbares Barvermögen etwa in Höhe von 38.000 EUR.
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