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   OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15, 3 Ss 433/15 - AK 170/15   

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https://dejure.org/2015,54222
OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15, 3 Ss 433/15 - AK 170/15 (https://dejure.org/2015,54222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 Ss 433/15, 3 Ss 433/15 - AK 170/15 (https://dejure.org/2015,54222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 Ss 433/15, 3 Ss 433/15 - AK 170/15 (https://dejure.org/2015,54222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstöße gegen das Tierschutzgesetz; "Leiden" im Sinne des Tierschutzgesetzes durch nicht artgerechte Haltung; Feststellung der Erheblichkeit von Leiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch nicht artgerechte Haltung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Tierschutz - Rinder

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 3230/91

    Mit Auflagen verbundene Genehmigung zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Leiden - als eigenständiger Begriff des Tierschutzrechts - sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (BGH, NJW 1987, 1833, 1834; Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 6. Aufl., § 1 Rdn. 33; ähnlich VGH Mannheim, NuR 1994, 487: "Nach den Erkenntnissen der Tierpsychologie und der dazu gehörenden Verhaltensforschung werden Leiden durch der Wesensart des Tieres zuwiderlaufende, instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkungen und durch sonstige Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht").
  • OLG Celle, 28.12.2010 - 32 Ss 154/10

    Erhebliche Leiden; Misshandlung von Pferden; Umgangsverbot mit Pferden; Pferd;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Vorliegend hat das LG erhebliche Leiden unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Koblenz, B. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99, juris; OLG Celle, B. v. 28.12.2010, 32 Ss 154/10, juris; jeweils - ebenso wie das Landgericht Mosbach, B. v. 19.6.1991, 1 Qs 32/91, juris - unter Berufung auf BGH, a.a.O.: "Anomalien, Funktionsstörungen oder generell spezifische Indikatoren" als schlüssige Anzeichen und Gradmesser eines Leidenszustandes) mit der Begründung verneint, dass keine äußerlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere festgestellt worden seien.
  • LG Mosbach, 19.06.1991 - 1 Qs 32/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Vorliegend hat das LG erhebliche Leiden unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Koblenz, B. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99, juris; OLG Celle, B. v. 28.12.2010, 32 Ss 154/10, juris; jeweils - ebenso wie das Landgericht Mosbach, B. v. 19.6.1991, 1 Qs 32/91, juris - unter Berufung auf BGH, a.a.O.: "Anomalien, Funktionsstörungen oder generell spezifische Indikatoren" als schlüssige Anzeichen und Gradmesser eines Leidenszustandes) mit der Begründung verneint, dass keine äußerlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere festgestellt worden seien.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 2 Ss OWi 836/06

    Taubenfütterungsverbot mit Staatsziel Tierschutz vereinbar

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Der früher teilweise vertreten Rechtsauffassung, das Strafrecht könne den Tierschutz allenfalls in extremen, nicht aber in einem "Normalfall" objektiv rechtswidriger Tierhaltung, sicherstellen (LG Darmstadt, NStZ 1984, 173 a.E.), kann auch im Hinblick auf die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG nicht mehr gefolgt werden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 398, zur verfassungsrechtlichen Aufwertung des Tierschutzes; ebenso OLG Hamm, BeckRS 2007, 05076).
  • OLG Koblenz, 17.09.1999 - 2 Ss 198/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Vorliegend hat das LG erhebliche Leiden unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Koblenz, B. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99, juris; OLG Celle, B. v. 28.12.2010, 32 Ss 154/10, juris; jeweils - ebenso wie das Landgericht Mosbach, B. v. 19.6.1991, 1 Qs 32/91, juris - unter Berufung auf BGH, a.a.O.: "Anomalien, Funktionsstörungen oder generell spezifische Indikatoren" als schlüssige Anzeichen und Gradmesser eines Leidenszustandes) mit der Begründung verneint, dass keine äußerlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere festgestellt worden seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Der früher teilweise vertreten Rechtsauffassung, das Strafrecht könne den Tierschutz allenfalls in extremen, nicht aber in einem "Normalfall" objektiv rechtswidriger Tierhaltung, sicherstellen (LG Darmstadt, NStZ 1984, 173 a.E.), kann auch im Hinblick auf die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG nicht mehr gefolgt werden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 398, zur verfassungsrechtlichen Aufwertung des Tierschutzes; ebenso OLG Hamm, BeckRS 2007, 05076).
  • LG Darmstadt, 04.10.1983 - 5 KLs 4 Js 29471/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Der früher teilweise vertreten Rechtsauffassung, das Strafrecht könne den Tierschutz allenfalls in extremen, nicht aber in einem "Normalfall" objektiv rechtswidriger Tierhaltung, sicherstellen (LG Darmstadt, NStZ 1984, 173 a.E.), kann auch im Hinblick auf die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG nicht mehr gefolgt werden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2006, 398, zur verfassungsrechtlichen Aufwertung des Tierschutzes; ebenso OLG Hamm, BeckRS 2007, 05076).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Die Beschränkung der Revision durch die StA ist insoweit unwirksam, als im Urteil von der Anordnung eines Tierhaltungsverbotes nach § 20 TierSchG (Maßregel der Besserung und Sicherung) abgesehen wurde, weil die Maßregelfrage nicht vom Tat- und Schuldumfang getrennt beurteilt werden kann (vgl. BGH, B. v. 18.7.2012 - 2 StR 605/11, Rdn. 5 bei juris).
  • BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86

    Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
    Leiden - als eigenständiger Begriff des Tierschutzrechts - sind alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern (BGH, NJW 1987, 1833, 1834; Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 6. Aufl., § 1 Rdn. 33; ähnlich VGH Mannheim, NuR 1994, 487: "Nach den Erkenntnissen der Tierpsychologie und der dazu gehörenden Verhaltensforschung werden Leiden durch der Wesensart des Tieres zuwiderlaufende, instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- oder Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkungen und durch sonstige Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht").
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    b) Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 29.10.2015 - 3 Ss 433/15, juris Rn. 11) hat - ohne erkennbare Auseinandersetzung mit der vorgenannten BGH-Rechtsprechung - weitergehend die Auffassung vertreten, dass bereits eine nicht artgerechte Tierhaltung auch ohne das Eintreten äußerlicher Anzeichen erhebliche Leiden i.S.v. § 17 Nr. 2 b) TierSchG bewirken könne (ebenso: Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl., § 17 Rn. 109).
  • VG Hamburg, 24.04.2020 - 11 E 5375/19

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnungen zur

    Denn er hat deren Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung durch das Halten in den Käfigen eingeschränkt (vgl. BVerwG, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.10.2015, 3 Ss 433/15, juris Rn. 10 f.; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 1 Rn. 20.).
  • AG Biedenkopf, 14.02.2023 - 4 JsOWi 13901/22
    Wenn man mit dem OLG Karlsruhe (Beschluss vom 29.10.2015, Az. 3 Ss 433/15, Rn. 9 ff., zitiert nach juris) geringere Anforderungen an den Begriff der erheblichen Leiden stellen will, so sind auch diese geringeren Anforderungen hier nicht erfüllt.
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