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   OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 11 Wx 124/2004, 11 Wx 124/04   

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https://dejure.org/2006,32973
OLG Karlsruhe, 30.03.2006 - 11 Wx 124/2004, 11 Wx 124/04 (https://dejure.org/2006,32973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2006 - 11 Wx 124/2004, 11 Wx 124/04 (https://dejure.org/2006,32973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2006 - 11 Wx 124/2004, 11 Wx 124/04 (https://dejure.org/2006,32973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 33

    § 71 GBO; § 53 GBO; Art. 181 EGBGB; § 184 EGBGB
    Voraussetzungen, unter denen ein Klarstellungsvermerk zu einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    Den Fortbestand des Rechts hat grundsätzlich ebenso wie dessen Entstehung der Begünstigte zu beweisen (OLG München, Beschluss vom 07.05.2014 - 34 Wx 142/14, juris Rn. 10f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2006 - 11 Wx 124/2004, juris Rn. 15; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.03.1991 - BReg 2 Z 3/91, juris Rn. 24; vgl. aber auch OLG München, Urteil vom 17.02.2016 - 15 U 3001/14, juris Rn. 82, 136-139).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Das hier in Frage stehende Recht ist als Wegegerechtigkeit eine unständige Dienstbarkeit (Landrechtssatz 688) und konnte ausschließlich durch Vergünstigung, das ist rechtsgeschäftliche Begründung durch Bestellung des Eigentümers oder dessen Anerkenntnis, entstehen (Landrechtssätze 691 Abs. 1, 695; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006, 11 Wx 124/2004, in BWNotZ 2007, 31, 32; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Justiz 1983, 115; 78, 275/276, OLG Karlsruhe, Justiz 1970, 340; Platenius, Bad. Landrecht, 1896 S. 192; Doerner/Seng, Bad. Landesprivatrecht, 1906, § 107 Fußn. 4).

    Sie konnte grundsätzlich jede Verfügung über ein Grundstück mit dem Charakter eines dinglichen Rechts, welches einem anderen Grundstück zugute kommt, beinhalten, soweit sie nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder ein gesetzliches Verbot verstieß (LRS 686; vgl. vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006, 11 Wx 124/2004,a.a.O. unter Hinweis auf Behaghel, Das Badische bürgerliche Recht, 1. Band, 3. Aufl., 1891, Seite 361; Platenius, Badisches Landrecht, 1896, Seite 190).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2022 - 25 U 477/21

    Grundbucheintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit

    Umfang und Inhalt werden insoweit allein durch den Willen der Beteiligten bestimmt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 Wx 124/04 -, juris Rn. 11).

    Der konkrete Inhalt einer im Grundbuch beschriebenen Dienstbarkeit ist dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006 - 11 Wx 124/04 -, juris Rn. 13).

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