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   OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20   

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https://dejure.org/2020,6145
OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 (https://dejure.org/2020,6145)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 (https://dejure.org/2020,6145)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20 (https://dejure.org/2020,6145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Haftprüfung, OLG, Coronapandemie

  • RA Kotz

    Aussetzung einer begonnenen Hauptverhandlung in einer Haftsache aufgrund COVID-19-Pandemie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 121 Abs 1 StPO, § 229 Abs 1 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 ; StPO § 229
    Die aktuelle COVID-19-Pandemie kann die Aussetzung einer begonnenen Hauptverhandlung in einer Haftsache rechtfertigen.

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 ; StPO § 229
    Eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum bei gerichtlichen Pandemiemaßnahmen; Aussetzung der Hauptverhandlung im ersten Corona-Lockdown

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Corona-Virus: Fortdauer der U-Haft trotz wegen Corona-Pandemie ausgesetzter Hauptverhandlung

  • beck-blog (Rechtsprechungsübersicht)

    Corona-bedingte Verfahrensverzögerungen und Untersuchungshaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Corona und die Untersuchungshaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-bedingter Verfahrensverzögerung: Untersuchungshaft kann wegen Coronakrise verlängert werden

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Haftfortdauer über sechs Monate trotz Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Ansteckungsgefahr mit COVID-19 (Coronavirus)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mordprozess: Angeklagter bleibt trotz Aussetzung der Hauptverhandlung wegen der Corona-Pandemie in Haft

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Mordprozess: Angeklagter bleibt trotz Aussetzung der Hauptverhandlung wegen der Corona-Pandemie in Haft

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Corona-Folge: Untersuchungshaft wegen Unterbrechung eines Mordprozesses verlängert

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 375

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20
    Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. nur etwa BVerfG, Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18 -, NJW 2019, 915 m.w.N.).

    Nach dieser Maßgabe bilden - unter anderem - nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter, einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307, und vom 23.01.2019 a.a.O.; KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 121 Rn. 16 m.w.N.).

    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Angeklagten vergrößert sich regelmäßig gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft; an einen zügigen Fortgang des Verfahrens sind daher umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft bereits andauert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.2019, a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 121 Rn. 1 m.w.N).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20
    Nach dieser Maßgabe bilden - unter anderem - nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter, einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307, und vom 23.01.2019 a.a.O.; KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 121 Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.04.2008 - 4 OBL 18/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Erkrankung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20
    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 -, juris).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20
    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei Aussetzung des Verfahrens in Zeiten der

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung zwingende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    Dem zur Entscheidung berufenen Spruchkörper steht bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos geeignet und zumutbar sind, ein - vom Oberlandesgericht im Haftprüfungsverfahren nach § 121 ff. StPO nur eingeschränkt überprüfbarer- Beurteilungsspielraum zu (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris).

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung zwingende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264).

  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Dem entscheidenden Spruchkörper steht bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen zur Senkung des Ansteckungsrisikos geeignet und zumutbar sind, ein - vom Senat nur eingeschränkt überprüfbarer- Beurteilungsspielraum zu (Anschluss OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - 2 HEs 1 Ws 84/20-).

    Nicht behebbare unabwendbare Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse, wie etwa die krankheitsbedingte, zur Aussetzung der Hauptverhandlung berechtigende Verhinderung unentbehrlicher Verfahrensbeteiligter, stellen einen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73 -, BVerfGE 36, 264 = NJW 1974, 307; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 -).

  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20

    Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11 unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris: Haftfortdauer bei einer hoch ansteckenden Erkrankung des Angeklagten und Ungewissheit über die Dauer seiner Verhandlungsunfähigkeit).
  • OLG Hamm, 22.02.2022 - 5 Ws 28/22

    Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ansteckender Krankheit;

    Die von der Erkrankung ausgehende Ansteckungsgefahr begründet indes - jedenfalls regelmäßig - keine Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, sondern verpflichtet das Gericht, zum Schutz der weiteren Verfahrensbeteiligten zu prüfen, ob und welche Maßnahmen es ergreift, um das Ansteckungsrisiko senken (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20 -, juris).

    Schwerwiegende, hochansteckenden Erkrankungen - wie beispielsweise die Infektion mit dem Corona-Virus SarsCoV2 - können abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles die Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung rechtfertigen, wenn die möglichen und zumutbaren Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht ausreichen, um das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11).

  • OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von

    Denn diesem Aufschub der Hauptverhandlung liegt mit den zum betreffenden Zeitpunkt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen dringend gebotenen und nicht nur bundes-, sondern weltweit ergriffenen pandemiebedingten Gefahrenabwehrmaßnahmen im Gesundheitssektor zum Schutz der Gesamtbevölkerung (COVID-19) ein nachvollziehbarer und wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO zu Grunde (vgl. u. a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2020, HEs 1 Ws 84/20, juris), der eine Verletzung des Beschleunigungsgebots ausschließt.
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

    Ergänzend hat die Staatsanwaltschaft Bezug auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30.03.2020 (Az.: HEs 1 Ws 84/20) genommen.

    Soweit dies nicht möglich ist, kommt auch die Anordnung einer Fortdauer der Untersuchungshaft nach §§ 121, 122 StPO in Betracht (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20).

  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft

    Ein solcher wichtiger Grund ist zu Beginn der Corona-Pandemie auch angenommen worden, wenn sich das Gericht - mangels damals noch nicht vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen - nicht in der Lage gesehen hat, das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten, der Bediensteten des Gerichts, der Sicherheitsbeamten und des Publikums im Einklang mit den Vorschriften über das Verfahren, namentlich der zur Sicherung der Verteidigungsrechte und zur Gewährleistung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, auf ein vertretbares Maß zu reduzieren (Senatsbeschluss vom 6. April 2020 - H 4 Ws 72/20, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11).
  • LG Aachen, 02.04.2020 - 60 KLs 5/19

    Unterbrechungsfrist; Terminsverlegung; Terminsaufhebung; Coronavirus; Hemmung;

    Nach Einschätzung der Kammer, der insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 12), kann auch in Anbetracht der zwischenzeitlich als nachgewiesen anzusehenden hohen Ansteckungsgefahr, der vermutlich hohen Anzahl unentdeckter Infektionen und des derzeit noch nicht abschließend einschätzbaren Ausmaßes schwerer bis tödlicher Krankheitsverläufe das Ansteckungsrisiko der Verfahrensbeteiligten, der Bediensteten des Gerichts, der Sicherheitsbeamten und des Publikums im Einklang mit den Vorschriften über das Verfahren, namentlich der zur Sicherung der Verteidigungsrechte und zur Gewährleistung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, auf ein vertretbares Maß reduziert werden (vgl. VerfGH Sachsen, Beschl. v. 20.03.2020 - Vf.-39-IV-20 (e.A.), juris Rn. 16 f., 24).
  • EGMR, 23.03.2021 - 19090/20

    FENECH v. MALTA

    In particular in a German case concerning similar complaints (see HEs 1 Ws 84/20 (OLG Karlsruhe, 30/03/2020)), the Karlsruhe Higher Regional Court held that in view of the high risk of infection and the lack of knowledge about the extent of the illness and of the risk of contagion for the persons involved in criminal proceedings the continued detention of the accused was proportionate to the aim pursued and not unlawful, irrespective of the fact that there was no certainty as to when proceedings could continue.
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