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   OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12   

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https://dejure.org/2012,25251
OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12 (https://dejure.org/2012,25251)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12 (https://dejure.org/2012,25251)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 18 WF 19/12 (https://dejure.org/2012,25251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei zulässigen Einwendungen im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen einen Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 253
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Festsetzungsbeschluss gem. § 253 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschwerde im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im vereinfachten Kindesunterhaltsverfahren kann sich die Sachentscheidung auf eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses beschränken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 562
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 30.06.2004 - 16 WF 1157/04

    Zulässigkeit der Zusendung vom Gericht angeforderter Belege in spanischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
    Die im Beschwerdeverfahren aufgrund der Falschbehandlung der Einwendungen erforderliche Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Festsetzungsbeschlusses eröffnet nicht die Möglichkeit, die Einwendungen gegen den geltend gemachten Unterhalt inhaltlich zu prüfen, denn die Begründetheit der Einwendungen ist weder Gegenstand des Festsetzungsverfahrens noch des Beschwerdeverfahrens (OLG München FamRZ 2005, 381; Haußleiter, a.a.O., § 257 Rn. 20; Johannsen/Henrich, a.a.O., § 256 Rn. 8).
  • OLG Köln, 02.11.2000 - 27 UF 236/00

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Auskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
    Entscheidend ist insoweit allein der Eingang bei Gericht (OLG Köln FamRZ 2001, 1464; Johannsen/Henrich, a.a.O., § 252 Rn. 20).
  • KG, 29.06.2010 - 19 UF 28/10

    Isolierte Kostenentscheidung in Unterhaltssachen: Beschwerdefrist; Kosten einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
    Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 113 Abs. 1, 243 FamFG (KG FamRZ 2011, 497; Keidel/Giers, FamFG, 17. Auflage 2011, § 253 Rn. 10; Johannsen/Henrich/Meyer, a.a.O., § 253 Rn. 5; Zöller/Lorenz, a.a.O., § 253 Rn. 3; Zöller/Herget a.a.O., § 243 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 29.04.2005 - 11 UF 73/05

    Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei Einwand fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
    Ein Beharren auf der Eintragung des Betrages von 0, 00 EUR im dritten Abschnitt des Formblattes als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einwendungen des Antragsgegners würde vor diesem Hintergrund einer bloßen Förmelei gleichkommen, die dem Zweck des Formularzwanges auch unter Berücksichtigung des formalisierten Charakters des vereinfachten Unterhaltsverfahrens nicht mehr gerecht würde (OLG Hamm FamRZ 2006, 211 m.w.N.; Johannsen/Henrich, a.a.O., § 256 FamFG Rn. 7 und § 252 FamFG Rn. 13; Haußleiter, a.a.O., § 252 Rn. 25, 26).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12
    Wird das Rechtsmittel nicht auf diese Anfechtungsgründe gestützt, ist es unzulässig (BGH FamRZ 2008, 1433 zu § 652 ZPO a.F.; Zöller/Lorenz, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 FamFG Rn. 16; Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 256 FamFG Rn. 5 f.; Bork/Jacoby/Schwab/Hütter, FamFG, 2009, § 256 Rn. 8; Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 2. Auflage 2011, § 256 Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 25.04.2017 - 2 WF 107/17

    Kein Formularzwang für die Einwendung der Leistungsunfähigkeit

    Weitere Erklärungen vom Antragsgegner wären als "bloße Förmelei" zu verstehen und deren Fehlen kann daher keinen Einwendungsausschluss begründen (vgl. OLG Bamberg zur alten Rechtslage, Az. 2 WF 44/16 und OLG Karlsruhe zur alten Rechtslage, Az. 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562).

    Allerdings ist dem Beschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung verwehrt, da die Begründetheit der Einwendung der Leistungsunfähigkeit weder Gegenstand des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens, noch des Beschwerdeverfahrens ist (vgl. Zöller/Lorenz, 31. Auflage, § 256 FamFG, Rd.Nr. 16, OLG Karlsruhe vom 30.07.2012, Az. 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562).

  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Nur wenn durch die bloße Aufhebung des angegriffenen Beschlusses abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens endet, ist eine weitere Sachentscheidung des Beschwerdegerichts oder eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht entbehrlich (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 562, 563; BeckOK FamFG/Obermann [Stand: 1. Juli 2017] § 69 Rn. 2 für das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren nach § 249 ff. FamFG).
  • OLG Nürnberg, 25.11.2014 - 11 WF 1447/14

    Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren: Erneute Mitteilung über

    Hierauf beschränkt sich die vorliegend zu treffende Sachentscheidung, wodurch die Anhängigkeit des Verfahrens beim Beschwerdegericht endet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 562).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22

    Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren: Anforderungen an

    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen im Sinne von § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 14 f.; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 18; Zöller/Lorenz, a.a.O. § 256 FamFG Rn. 13).

    Nachdem die Notwendigkeit der Einleitung des Beschwerdeverfahrens von keinem der Beteiligten veranlasst war und - mangels einer Entscheidung über Grund oder Höhe des streitgegenständlichen Unterhalts - ein materiellrechtliches Obsiegen oder Unterliegen eines der Beteiligten im Beschwerdeverfahren nicht festzustellen ist, entspricht es billigem Ermessen, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen und die Kosten im Übrigen gegeneinander aufzuheben (ebenso: Senat vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12, FamRZ 2013, 562, juris Rn. 19; OLG Bamberg vom 25.04.2017 - 2 WF 107/17, FamRZ 2017, 1414, juris Rn. 22).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 13 WF 33/21

    Erklärungsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Verfahren der

    Wird das Rechtsmittel auf solche Anfechtungsgründe gestützt, ist es zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl., § 256 FamFG, Rn. 16; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl., § 256 FamFG Rn. 5 f.).

    Nach Eingang der Akten beim Familiengericht werden dort folglich die nach §§ 254, 255 Abs. 1 S. 2 FamFG vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562).

  • OLG Brandenburg, 28.02.2023 - 13 WF 33/23

    Mindestunterhalt aus übergegangenem Recht; Berücksichtigung rechtzeitig

    Wird das Rechtsmittel auf solche Anfechtungsgründe gestützt, ist es zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl., § 256 FamFG, Rn. 16; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl., § 256 FamFG Rn. 5 f.).

    Nach Eingang der Akten beim Familiengericht werden dort folglich die nach §§ 254, 255 Abs. 1 S. 2 FamFG vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 562).

  • OLG Jena, 28.01.2013 - 1 WF 590/12

    Minderjährigenunterhalt: Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens

    Die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens in Bezug auf diesen Gesichtspunkt kann der Antragsgegner noch mit der Beschwerde rügen, obschon er im erstinstanzlichen Anhörungsverfahren bis zur Verfügung des Festsetzungsbeschlusses eine solche Einwendung nicht erhoben hatte, da die Beschwerde auf neue Tatsachen gestützt werden kann (§ 65 Abs. 3 FamFG; Zöller/Lorenz, § 252 FamFG, Rn. 3; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2012, Az. 18 WF 19/12).
  • OLG Bamberg, 17.11.2022 - 7 WF 201/22

    Vereinfachtes Verfahren über Unterhalt Minderjähriger - Nachweis fehlender

    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen nach § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12 - BeckRS 2012, 19001).
  • KG, 15.06.2020 - 19 WF 28/20

    Prüfung von zulässigen Einwendungen im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung

    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen nach § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12 - BeckRS 2012, 19001).
  • KG, 19.06.2020 - 19 WF 28/20

    Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit im Beschwerdeverfahren über das

    Dies beruht auf den Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens, in dem eine materiellrechtliche Prüfung von zulässigen Einwendungen nach § 252 Abs. 2 FamFG nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2012 - 18 WF 19/12 - BeckRS 2012, 19001).
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