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   OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00   

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https://dejure.org/2000,3119
OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00 (https://dejure.org/2000,3119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.2000 - 2 WF 29/00 (https://dejure.org/2000,3119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 2000 - 2 WF 29/00 (https://dejure.org/2000,3119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 335
  • FamRZ 2001, 1217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00
    Zwar kann eine Scheidungsvereinbarung, in der ein Ehegatte auf nachehelichen Scheidungsunterhalt verzichtet, mit der Folge, daß er zwangsläufig der Sozialhilfe anheim fallen muß, den guten Sitten zuwiderlaufen und damit nichtig sein, auch wenn die Vereinbarung nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe beruht (BGH, FamRZ 1983, 137; Johannsen/Büttner, Eherecht, 3. Aufl., § 1585c Rn 24).

    Dies bedeutet, daß eine solche Verzichtsvereinbarung nicht stets schon dann als sittenwidrig angesehen werden kann, wenn sie eine Belastung des Sozialhilfeträgers zur Folge hat (BGH, FamRZ 1983, 137, 138 re. Sp. u.), vielmehr nur dann, wenn die Parteien zum Zeitpunkt der notariellen Vereinbarung sich der Sozialhilfebedürftigkeit der Antragsgegnerin bewußt gewesen wären (Johannsen/Büttner; a.a.O.).

    Entscheidend kommt es also auf den aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung an (BGH, FamRZ 1983, 137, 139 li. Sp. u.).

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 1/94

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00
    Es kann dann nicht als sittenwidrige Ausnutzung einer Zwangslage oder sonst als sittenwidriges Verhalten des Antragstellers angesehen werden, wenn er den Versuch, die Ehe fortzusetzen, davon abhängig gemacht hat, den vorliegenden notariellen Ehevertrag mit wechselseitigem Unterhaltsverzicht abzuschließen (BGH, FamRZ 1997, 156, 158 li. Sp. o.), zumal der Vortrag der Antragsgegnerin, ihr sei der notarielle Vertrag nach "wochenlangem Psychoterror aufgenötigt" worden, nach wie vor nicht ausreichend konkret erscheint.
  • OLG Koblenz, 09.06.1994 - 11 UF 700/93

    Unterhaltsgläubiger; Sozialhilfebezug; Trennungsunterhalt; Verzicht; Eheliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00
    Allerdings führt ein Unterhaltsverzicht trotz späteren Sozialhilfebezugs dann nicht zur Sittenwidrigkeit, wenn die Eheleute durch den Verzicht bezweckten, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen und ihr eine überschaubare wirtschaftliche Grundlage zu verschaffen, nicht aber den Sozialhilfeträger zu schädigen (OLG Koblenz, FamRZ 1995, 171).
  • OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03

    Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen

    Auch wenn die Schwangerschaft bei Abschluss des Ehevertrages nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine vertragliche Unausgewogenheit darstellt, sind die Vermögenslage der schwangeren Antragsgegnerin und ihre weitere - auch berufliche - Perspektive nicht geeignet, ihre Unterlegenheit auszuschließen (vgl. BVerfG a.a.O. Seite 959; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 2001, 335 f).
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