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   OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14   

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OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14 (https://dejure.org/2014,44760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2014 - 12 U 204/14 (https://dejure.org/2014,44760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2014 - 12 U 204/14 (https://dejure.org/2014,44760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen des Nachprüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09

    Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Begründung nicht überspannt werden (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50).

    Damit ist sie aber von der Prozessvollmacht des Beklagtenvertreters und - in der Folge - auch von der in der Prozessvollmacht des Klägervertreters liegenden Empfangsvollmacht erfasst (noch offen gelassen: Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 52).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 12 U 191/12

    Mangelnde Darlegung des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Auch soweit der Versicherer - wie dies vorliegend der Fall ist - zum Zeitpunkt der Einstellungsmitteilung weiterhin den Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bestreitet und sich nur hilfsweise Ausführungen in einem Sachverständigengutachten zur Feststellung von Berufsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum zu eigen macht, steht dies einer wirksamen Einstellungsmitteilung nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil v. 16.04.2013 - 12 U 191/12, juris, Tz. 14).

    Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 16.04.2013 (12 U 191/12, juris) zugrunde liegenden Fall, beschränkt sich die Mitteilung der Beklagten vorliegend gerade nicht auf Ausführungen zum Ende der Berufsunfähigkeit.

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Hat der Versicherungsnehmer den Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bewiesen, obliegt es dem Versicherer, einen im weiteren Verlauf eingetretenen Wegfall der Leistungsvoraussetzungen - vorliegend eine Veränderung des Gesundheitszustandes dahingehend, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % nicht mehr besteht - zu beweisen (BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 174, Rn. 2).

    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung setzt daher grundsätzlich voraus, dass mit ihr diese Vergleichsbetrachtung und die aus ihr abgeleiteten Folgerungen aufgezeigt werden (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.1996 - IV ZR 106/95, juris, Tz. 12).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 24.10.2006 (12 U 109/06, juris).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Im gleichen Umfang wie die Prozessvollmacht zur Abgabe von Erklärungen befugt, ermächtigt sie auch den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite zu deren Entgegennahme (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2002 - VIII ZR 72/02, juris = MDR 2003, 451 [452]).
  • OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eingeschränktes Leistungsanerkenntnis;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14
    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren auch durch schriftsätzlichen Sachvortrag im Rahmen eines zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geführten Rechtsstreits erfolgen kann (vgl. Senat, Urteil v. 16.06.2009 - 12 U 36/09, juris, Tz. 50; BGH, Urteil v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris, Tz. 29; BGH, Beschl. v. 20.01.2010 - IV ZR 111/07, juris, Tz. 3; OLG Koblenz, Urteil v. 04.03.2011 - 10 U 469/10, juris, Tz. 59).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Ein Versicherer kann auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22]; so auch OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145]; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030, 1033 f. [juris Rn. 80]; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355, 356 [juris Rn. 12]; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. M. Rn. 129; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 174 Rn. 2; a.A. Lücke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 173 Rn. 14).

    Für einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt vertrat es dagegen dieselbe Ansicht wie das Berufungsgericht (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145]) und betonte, dass sich seine frühere Entscheidung allein auf die dort vorliegende Sachverhaltskonstellation beziehe (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2014 - 12 U 204/14, juris Rn. 148 [insoweit in r+s 2015, 81 nicht abgedruckt]).

  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Ausreichend ist vielmehr der Vortrag im Rechtsstreit selbst, dass und ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, aus welchen veränderten Umständen sich dies ergibt und dass damit der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen wieder entfallen ist (vgl. BGH VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81).

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14; Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    Hiergegen spricht auch, dass der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Versicherers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. September 2014 (Az. 12 U 204/14) mit Beschluss vom 17. Februar 2016 (Az. IV ZR 425/14) zurückgewiesen hat.

  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Ausreichend ist vielmehr der Vortrag im Rechtsstreit selbst, dass und ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, aus welchen veränderten Umständen sich dies ergibt und dass damit der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen wieder entfallen ist (vgl. BGH VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Denn dafür genügt nicht, dass dem Versicherungsnehmer lediglich die Informationen vorliegen, denen der Versicherer eine zum einem Wegfall der Leistungspflicht führende Veränderung der Umstände i.S.v. § 174 VVG entnimmt; vielmehr muss ihm durch die Veränderungsmitteilung gerade die Beurteilung des Versicherers zum Wegfall der Leistungspflicht i.S.v. § 174 Abs. 1 VVG nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81), anderenfalls ist eine sachgerechte Prüfung und Abschätzung der eigenen Erfolgsaussichten nicht möglich.
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Formelle Voraussetzungen einer

    Hierunter fällt auch die als Gestaltungserklärung zu qualifizierende (vgl. Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 7) Einstellungsmitteilung des Versicherers (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 35/15

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer

    Hierunter fällt auch die als Gestaltungserklärung zu qualifizierende (vgl. Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 174 Rdn. 7) Einstellungsmitteilung des Versicherers (vgl. OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 8 U 697/14

    Leistungen aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Dies entspricht nicht den an eine Einstellungsmitteilung zu stellenden Anforderungen (BGH VersR 2006, 102; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81), nämlich Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Versicherers, Vermittlung der notwendigen Informationen an den Versicherungsnehmer, die dieser benötigt, um sein Prozessrisiko abschätzen zu können.
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Eine solche Mitteilung hat das Landgericht zu Recht - erst - in dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.6.2011 (Bl. 59 d.A.) gesehen, in welchem sie den Kläger auf die Tätigkeiten eines "Automobil-Serviceberaters bei der Automarke C." oder eines "Betriebsmanagers einer Automobilwerkstatt" verwiesen hat (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81 jew. zur Änderungsmitteilung in einem Schriftsatz während des Rechtsstreits).
  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

    Zwar erfüllt dieser Schriftsatz die an die Begründung der Einstellungsmitteilung zu stellenden Anforderungen für sich allein nicht, da darin zwar eine gesundheitliche Verbesserung ab dem 1. April 2010 dargelegt, nicht aber die gebotene vergleichende Darstellung zweier Gesundheitszustände und ihrer Auswirkungen (vgl. hierzu BGH r+s 1998, 78 f.; OLG Karlsruhe r+s 2015, 81-83) vorgenommen wird.
  • LG Münster, 16.05.2017 - 115 O 132/16

    Wegfall der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit bei Nachprüfung

    Geht der Versicherer von einer Gesundheitsbesserung aus, muss der Versicherer darlegen, von welcher konkreten Veränderung im Gesundheitszustand er ausgeht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2014, 12 U 204/12, r+s 2015, 81).
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