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   OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17 (Wx)   

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https://dejure.org/2019,32277
OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17 (Wx) (https://dejure.org/2019,32277)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2019 - 11 W 114/17 (Wx) (https://dejure.org/2019,32277)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2019 - 11 W 114/17 (Wx) (https://dejure.org/2019,32277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 138 Abs. 1, 1937, 2082 Abs. 3, 2195; TestG § 48 Abs. 2; FamFG § 26; ZPO § 291
    Ergänzende Testamentsauslegung bei Änderung der Rechtslage

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 1937 BGB, § 2 Abs 1 S 1 StAngWdrG, § 2 Abs 1 S 3 StAngWdrG, § 2 Abs 3 StAngWdrG
    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser während der NS-Zeit errichteten Testaments

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wertvolle Sammlung eines jüdischen Kunstsammlers - Erbfolge geklärt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ergänzende Testamentsauslegung bei der Auslegung eines in der Zeit des Nationalsozialismus errichteten Testaments

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 02.10.2019)

    Entscheidung zugunsten der Erben eines jüdischen Sammlers

  • focus.de (Pressemeldung, 02.10.2019)

    Entscheidung zugunsten der Erben eines jüdischen Sammlers

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wertvolle Sammlung eines 1940 verstorbenen jüdischen Kunstsammlers aus Baden-Baden im Besitz des Badischen Landesmuseums: Erbfolge

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Eine solche liegt vor, wenn ein bestimmter, tatsächlich eingetretener Fall vom Erblasser nicht bedacht und deshalb nicht geregelt wurde, aber geregelt worden wäre, wenn der Erblasser ihn bedacht hätte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Ein nach Testamentserrichtung eingetretenes Ereignis kommt hierfür in Betracht, falls dessen Kenntnis für die Entschließung des späteren Erblassers bedeutsam gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Ob von einer planwidrigen Unvollständigkeit der Verfügung von Todes wegen auszugehen ist, kann nicht schematisch anhand des Wortlauts der letztwilligen Verfügung festgestellt werden; vielmehr ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände bei Testamentserrichtung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die ergänzende Auslegung setzt weiter voraus, dass ein hypothetischer Wille des Erblassers ermittelt werden kann, anhand dessen die vorhandene Lücke geschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 23).

    Dabei handelt es sich nicht um den mutmaßlichen wirklichen Willen des Erblassers, sondern den Willen, den er vermutlich gehabt hätte, wenn er die planwidrige Unvollkommenheit der letztwilligen Verfügung im Zeitpunkt ihrer Errichtung erkannt hätte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dabei darf ein den Verhältnissen entsprechender Erblasserwille nur unterstellt werden, wenn er auf eine bestimmte, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung erkennbare Willensrichtung des Erblassers zurückgeführt werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, juris Rn. 24; Urteil vom 15. Dezember 1956 - IV ZR 238/56, juris Rn. 23).

  • BayObLG, 22.02.1999 - 1Z BR 105/98

    Auslegung eines Testaments, das wegen vermeintlicher Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    b) 48 Absatz 2 TestG ist durch Kontrollratsgesetz Nr. 37 vom 30. Oktober 1946 mit Wirkung ab 5. November 1946 aufgehoben worden (ABl. KR 1946 S. 220; vgl. BT-Drs. 1/3824 S. 19, 22; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 1999, 1Z BR 105/98, juris Rn. 19 mit krit. Anm. Otte, ZEV 1999, 316 ff.; Etzel, Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat, Tübingen 1992, S. 108 f.).

    Ein derartiges Ereignis kann die Änderung der Rechtslage nach der Testamentserrichtung durch den Wegfall diskriminierender gesetzlicher Regelung aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Ende des Zweiten Weltkriegs sein (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1Z BR 105/98, juris Rn. 23; vgl. aus BGH, Urteil vom 25. Januar 1971 - III ZR 171/67, WM 1971, 533 ff. zur ergänzende Auslegung eines Vermächtnisses, bei dessen Zuwendung die jüdische Erblasserin weder den Verlust ihres Vermögens durch die Judenverfolgung noch die Entstehung von Ersatzansprüchen nach dem Zweiten Weltkrieg vorhergesehen hatte).

    Die Änderung der Rechtslage durch den Wegfall diskriminierender gesetzlicher Regelungen aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Ende des Zweiten Weltkriegs stellt eine für die ergänzende Testamentsauslegung hinreichende Lücke dar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1Z BR 105/98, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84

    Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Zum anderen bedürfen allgemeinkundige Tatsache nicht des Beweises im Sinne des § 26 FamFG, § 291 ZPO (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 39/84, juris Rn. 20).

    Allgemeinkundig sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher zuverlässiger Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können, z.B. feststehende geschichtliche Sachverhalte (BVerwG, Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 39/84, juris Rn. 20).

  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Die Anwendung der Andeutungstheorie muss im Bereich der ergänzenden Testamentsauslegung berücksichtigen, dass weder für das Ergebnis der ergänzenden Auslegung noch für den hypothetischen Willen im Testament eine Andeutung verlangt werden kann, weil die ergänzende Testamentsauslegung voraussetzt, dass der Erblasser die spätere Entwicklung gerade nicht vorhergesehen hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2008 - 2 Wx 38/08, juris Rn. 12; MüchKommBGB/Leipold, 7. Aufl. § 2084 Rn. 94).

    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus dem Testament selbst ergibt (OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2008 - 2 Wx 38/08, juris Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 21. April 1988 - BReg …

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81

    Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Die Schranke des § 138 Absatz 1 BGB berechtigt den Richter nicht, die Auswirkungen einer vom Erblasser getroffenen letztwilligen Verfügung an seinen eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen zu messen und den Willen des Erblassers danach zu korrigieren (BGH, Urteil vom 10. November 1982 - IVa ZR 83/81, juris Rn. 29).

    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen angenommen werden (BGH, Urteil vom 10. November 1982 - IVa ZR 83/81, juris Rn. 29).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    1a Z 72/90">1 a Z 72/90, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 399, krit. hierzu Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210; OLG Köln, OLGZ 1969, 290).
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    1 Z 31/87">1 Z 31/87, juris Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung 2. Aufl. § 2 Rn. 112; Hammann, ErbR 2014, 420, 425 f., zur Lockerung der Anwendung der Andeutungstheorie bei jüdischen Testatoren, die aus Gründen der Verfolgung ihren wirklichen Willen nicht offenbaren konnten BGH, Urteile vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74, WM 1976, 744 und 6. Juli 1977 - IV ZB 63/75, FamRZ 1977, 786).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Die entstandene Lücke kann nur dann geschlossen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung anhand des Testaments oder unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung des Erblassers dafür eine genügende Grundlage bietet (BayObLG, Beschluss vom 19. April 2000 - 1Z BR 43/99, juris Rn. 27).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74

    Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    1 Z 31/87">1 Z 31/87, juris Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung 2. Aufl. § 2 Rn. 112; Hammann, ErbR 2014, 420, 425 f., zur Lockerung der Anwendung der Andeutungstheorie bei jüdischen Testatoren, die aus Gründen der Verfolgung ihren wirklichen Willen nicht offenbaren konnten BGH, Urteile vom 14. April 1976 - IV ZR 61/74, WM 1976, 744 und 6. Juli 1977 - IV ZB 63/75, FamRZ 1977, 786).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
    Auch Beweisanträge der Beteiligten darf das Gericht dann außer Betracht lassen, wenn es sie aus Rechtsgründen für unerheblich oder wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ergebnis der Ermittlungen für überflüssig oder nicht sachdienlich hält (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13, juris Rn. 26; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 22).
  • OLG München, 26.07.2006 - 32 Wx 88/06

    Ergänzende Auslegung eines im Ausland errichteten Testaments zur Überlassung

  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 59/92

    Ergänzende Testamentsauslegung bei Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 171/67

    Rückerstattungsanspruch wegen in der Zeit des Dritten Reichs erfolgter

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

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