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   OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14   

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https://dejure.org/2019,3575
OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14 (https://dejure.org/2019,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.01.2019 - 6 U 135/14 (https://dejure.org/2019,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14 (https://dejure.org/2019,3575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer Pfanne für das Vergießen von Stahl; Zurechnung von Patentverletzungen

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer Pfanne für das Vergießen von St...

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 PatG, § 139 Abs 2 PatG, § 242 BGB
    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für Gießpfannen in der Stahlverarbeitung: Anwendbares Recht bei Patentbenutzung und -verletzung in Deutschland; Patentbenutzereigenschaft bei Übertragung einzelner Verfahrensschritte an Dritte; Umfang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer Pfanne für das Vergießen von Stahl

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zu Auskunft in Patentverletzungsfällen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflicht zu Auskunft in Patentverletzungsfällen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • RG, 04.01.1937 - I 128/36

    1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    So ist etwa eine Fremdfertigung durch ein Vorbenutzungsrecht im Sinn von § 12 PatG so lange gedeckt, wie der Vorbenutzungsberechtigte einen bestimmenden wirtschaftlich wirksamen Einfluss auf Art und Umfang der Herstellung und gegebenenfalls des Vertriebs behält (BGH, GRUR 2012, 1010 Rn. 26 mwN - Nabenschaltung III; RGZ 153, 321, 326 f, 328; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 12 Rn. 24; Busse, PatG, 8. Aufl., § 12 rn. 45 mwN), die "fremde Werkstatt" (also Zulieferer, Subunternehmer, Zwischenmeister, Heimarbeiter; vgl. Busse, aaO) mithin für den Nutzungsberechtigten arbeitet (vgl. Meier-Beck GRUR 2013, 1177, 1182).

    Dies ist regelmäßig jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn der Nutzungsberechtigte zumindest die Endmontage des Produkts vornimmt und das wirtschaftliche Risiko seiner Vermarktung trägt (vgl. BGH, aaO Rn. 28 - Nabenschaltung III; siehe auch RGZ 153, 321, 328; OLG München, GRUR 1996, 47).

    Die Benutzung durch den Dritten ist nicht mehr von den Befugnissen des Benutzungsberechtigten gedeckt, wenn der Benutzungsberechtigte die Benutzung der Erfindung einem Dritten für dessen alleinige Rechnung und Gefahr überlässt (RGZ 153, 321, 326 f; vgl. Scharen, aaO mwN; Busse, aaO mwN).

    Die Benutzung ist auch nicht schon deshalb berechtigt, weil sie nach den technischen Regeln des Vorbenutzungsberechtigten erfolgt (RGZ 153, 321, 328; Scharen, aaO), was vielmehr einer Überlassung der Rechtsausübung an den Dritten entspräche (vgl. RGZ 153, 321, 328).

  • BGH, 13.03.2018 - X ZR 44/16

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Der Bundesgerichtshof änderte diese Entscheidung mit Urteil vom 13. März 2018 (X ZR 44/16, juris, Anlage [K] 21) ab und wies die Nichtigkeitsklage ab.

    Die anspruchsgemäße Lehre lässt sich entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. März 2018 - X ZR 44/16, juris Rn. 5 ff), denen der Senat folgt, wie folgt erläutern:.

    Derartiges ist im Übrigen auch nicht der DE 2 233 894 selbst zu entnehmen (siehe BGH, Urteil vom 13. März 2018 - X ZR 44/16 Rn. 47).

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (zur Auslegung der Merkmalsgruppe 4) erläutert, dass auch bei den der Erstzustellung folgenden Reparaturzustellungen entsprechend Merkmal 4.2 und Merkmalsgruppe 4.3 verfahren wird (BGH, Urteil vom 13. März 2018 - X ZR 44/16 Rn. 28).

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    aa) Wie der Senat bereits an anderer Stelle (Urteil vom 27. Januar 2016 - 6 U 83/10, S. 53 ff, unveröffentlicht) ausgeführt hat, sind bei einer Patentverletzungsklage für die Eingrenzung des Streitgegenstands, der der gerichtlichen Entscheidungsfindung unterworfen wird, vornehmlich diejenigen tatsächlichen Elemente von Bedeutung, aus denen sich Handlungen der Beklagten ergeben sollen, die einen der Tatbestände des § 9 PatG ausfüllen (BGH, GRUR 2012, 485 Rn. 18 - Rohrreinigungsdüse II).

    Vielmehr kann er auf das Klagepatent umfassende (prozessuale) Ansprüche stützen, die auch weitere Ausführungsformen, die sich - nach Meinung des Klägers - ebenfalls unter den Patentanspruch subsumieren lassen, erfassen sollen (BGH, GRUR 2012, 485 Rn. 22 - Rohrreinigungsdüse II).

    Umgekehrt kann mangels abweichender Anhaltspunkte anzunehmen sein, dass der Kläger Ansprüche nur wegen solcher Handlungen des Beklagten geltend machen will, die sich auf eine Ausführungsform beziehen, für die der Kläger vorträgt, dass sie auf Grund ihrer tatsächlichen Ausgestaltung sämtliche Merkmale des Patentanspruches aufweist und vom Beklagten entgegen § 9 PatG benutzt wird oder benutzt zu werden droht (BGH GRUR 2012, 485 Rn. 23 - Rohrreinigungsdüse II).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Im Rahmen der Auskunftspflicht nach § 242 BGB zur Bezifferung des Schadensersatzes wegen Patentverletzung kann der Gläubiger die Vorlage etwa erteilter Belege (deren geheimhaltungsbedürftige Angaben außerhalb der auskunftspflichtigen Daten geschwärzt werden dürfen) unabhängig davon verlangen, ob in einem Lizenzvertrag auf dem betroffenen Geschäftsfeld üblicherweise Belege vorgelegt würden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - X ZR 85/14, GRUR 2017, 890 Rn. 67 - Sektionaltor II).

    Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass die Erteilung nicht nur von Belegen, die geeignet sind, die Gestehungskosten und den erzielten Gewinn nachzuweisen, sondern auch von Belegen, die Ort und Zeit der Verfahrensanwendungen wenigstens mittelbar dokumentieren (wie etwa Lieferscheine über Zustellmasse), im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Verfahrensanwendungen üblich ist (zu dieser Voraussetzung insbesondere im Fall von § 259 BGB siehe BGH, GRUR 2017, 890 Rn. 62 ff - Sektionaltor II).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Zwar ist ein buchstäbliches Verständnis der Patentansprüche nicht zur Erfassung des geschützten Gegenstands geeignet, andererseits darf der Schutzgegenstand aber auch nicht durch Verallgemeinerung konkreter, im Anspruch angegebener Lösungsmittel erweitert werden (BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGHZ 160, 204, 209 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; 172, 88 Rn. 14 - Ziehmaschinenzugeinheit I; 189, 330 Rn. 22 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Mangels abweichender Anhaltspunkte im Parteivortrag kann anzunehmen sein, dass sich das Rechtsschutzbegehren auf sämtliche Handlungen des Beklagten erstrecken soll, die diejenigen Merkmale aufweisen, aus denen der Kläger die Qualifikation der Handlungen als rechtsverletzend herleitet (BGHZ 159, 66, 70 - Taxameter).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich im Rahmen der Auskunftspflicht ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann, und dass diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Drittauskunft im Allgemeinen gegeben sind (zu § 19 MarkenG: BGH, GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III; GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich im Rahmen der Auskunftspflicht ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann, und dass diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Drittauskunft im Allgemeinen gegeben sind (zu § 19 MarkenG: BGH, GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III; GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring).
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99

    Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    aa) Bei juristischen Personen des Privatrechts darf nämlich - ebenso wie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Körperschaften (BGH, NJW 2000, 1411, 1412; 2007, 834, 835; 2012, 447, 448) - nicht die Kenntnis eines jeden Mitarbeiters der juristischen Person zugerechnet werden.
  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 196/05

    Begriff der Kenntnis bei Behörden und juristischen Personen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
    aa) Bei juristischen Personen des Privatrechts darf nämlich - ebenso wie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Körperschaften (BGH, NJW 2000, 1411, 1412; 2007, 834, 835; 2012, 447, 448) - nicht die Kenntnis eines jeden Mitarbeiters der juristischen Person zugerechnet werden.
  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 75/05

    Buchstabe als Reißverschlussanhänger

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71

    Anlagengeschäft

  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

  • BGH, 10.10.1967 - Ia ZR 16/65

    Ausübungspflicht des Lizenznehmers bei fehlender vertraglicher Vereinbarung -

  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 2 U 5/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine mobile Einstieghilfe zum

  • BGH, 22.05.2012 - X ZR 129/09

    Nabenschaltung III

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 6 U 127/13

    Haftung der Treuhandkommanditisten und der Mittelverwendungskontrolleure im

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03

    Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BPatG, 12.01.2016 - 3 Ni 12/14

    Anspruch auf Festellung der Nichtigkeit eines Patents über ein Verfahren zur

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer

    Die Klägerin kann namentlich im Rahmen der hier zumindest einschlägigen - gewohnheitsrechtlich anerkannten - Auskunftspflicht nach § 242 BGB zur Bezifferung des Schadensersatzes die Vorlage von Belege verlangen, soweit der Beklagten solche Belege erteilt worden sind oder sie solche erteilt hat (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 176 ff).

    Dies rechtfertigt im vorliegenden Fall einer Patentverletzung einen Anspruch auf Vorlage von Belegen (bei Geltendmachung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nur in teilweise geschwärzter Form; vgl. Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 180 ff).

    Nicht anders als bei der Drittauskunft nach § 140b PatG (dazu Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 175; zu § 19 MarkenG: BGH, GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellungsnummer III; GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring) erhält der Gläubiger auch bei dem Hilfsanspruch zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs wegen Schutzrechtsverletzung erst durch die Vorlage der Belege die Möglichkeit, die Verlässlichkeit der Auskunft zu überprüfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung besteht; die Belegvorlage dient (allein) dazu, dem Auskunftsgläubiger eine gewisse Kontrolle der Richtigkeit der Angaben des Auskunftsschuldners zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 179).

    Die Pflicht zu Auskunft und Rechnungslegung wäre (in Patentverletzungsfällen) ineffizient, wenn der Verpflichtete nicht mit Überprüfungsmaßnahmen zur Richtigkeit seiner Auskunft angehalten werden könnte (Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 6 U 135/14, juris Rn. 183).

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