Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1161
OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70 (https://dejure.org/1971,1161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70 (https://dejure.org/1971,1161)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 1971 - 1 REMiet 2/70 (https://dejure.org/1971,1161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Härte; Erwartete Mietdauer; Aufwendungen des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses, vertragsmäßige; Härte, nicht zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1182
  • MDR 1971, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19

    Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!

    Der Umstand, dass die Beklagte auf die Wirksamkeit einer vermeintlichen - und strittigen - mündlichen Zusage betreffend eine lange Vertragsdauer vertraut hat, stellt keine Härte i.S. von § 574 BGB dar (OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 31.3.1971 NJW 1971, 1182).
  • LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf

    Zwar kann die frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die getätigten Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon beim Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind (Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 31. März 1971, NJW 1971, 1182 und Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/Main vom 23. Juni 1971, WuM 1971, 168).
  • AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
    In einem solchen Fall kann die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon bei Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind, so dass es im Ergebnis zu einem wesentlichen Verlust des Mieters kommen würde (OLG Karlsruhe NJW 1971, 1182; OLG Frankfurt WuM 1971, 168).
  • AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09

    Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf

    Allerdings stellt allein der Umstand, das der Mieter auf die Wirksamkeit einer mündlichen Zusage betreffend einer langen Vertragsdauer vertraut hat, keine Härte im Sinne von § 574 BGB dar (vgl. so schon OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 31.03.1971, NJW 1971, 1182).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht