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OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Härte; Erwartete Mietdauer; Aufwendungen des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses, vertragsmäßige; Härte, nicht zu
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1182
- MDR 1971, 666
Wird zitiert von ... (4)
- AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
Der Umstand, dass die Beklagte auf die Wirksamkeit einer vermeintlichen - und strittigen - mündlichen Zusage betreffend eine lange Vertragsdauer vertraut hat, stellt keine Härte i.S. von § 574 BGB dar (OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 31.3.1971 NJW 1971, 1182). - LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf …
Zwar kann die frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die getätigten Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon beim Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind (Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 31. März 1971, NJW 1971, 1182 und Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/Main vom 23. Juni 1971, WuM 1971, 168). - AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11 In einem solchen Fall kann die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon bei Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind, so dass es im Ergebnis zu einem wesentlichen Verlust des Mieters kommen würde (OLG Karlsruhe NJW 1971, 1182; OLG Frankfurt WuM 1971, 168).
- AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09
Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf
Allerdings stellt allein der Umstand, das der Mieter auf die Wirksamkeit einer mündlichen Zusage betreffend einer langen Vertragsdauer vertraut hat, keine Härte im Sinne von § 574 BGB dar (vgl. so schon OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 31.03.1971, NJW 1971, 1182).