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   OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15   

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https://dejure.org/2015,6810
OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15 (https://dejure.org/2015,6810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2015 - 12 W 7/15 (https://dejure.org/2015,6810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2015 - 12 W 7/15 (https://dejure.org/2015,6810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Vergleichs über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Beendigung

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vergleichsmehrwert - Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Vergleichsmehrwert für Aufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Prozessvergleich über Leistungsklage

  • Justiz Baden-Württemberg

    Streitwertfestsetzung: Vergleichsmehrwert bei Prozessvergleich über die Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9
    Streitwert eines Vergleichs über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergleich - und sein Gebührenstreitwert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrwert eines in einem Versicherungsrechtsstreit abgeschlossenen Prozessvergleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrwert eines in einem Versicherungsrechtsstreit abgeschlossenen Prozessvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1530
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    Die dem zugrunde liegenden Erwägungen lassen sich auf den Fall des Vergleichsabschlusses übertragen (im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 12 W 29/11, unveröffentl.; ausführlich OLG Nürnberg AGS 2015, 79; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 20 W 47/12, juris) .

    b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11, juris; fortgeführt im Beschluss vom 9. April 2014 - 20 W 13/14, unveröffentl., zitiert nach OLG Nürnberg AGS 2015, 79, juris-Rn. 50), die vergleichsweise Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe keinen Mehrwert, wenn der Kläger von vornherein Leistungen für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages beansprucht habe, vermag nicht zu überzeugen.

  • OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage; welchen Wert ein Vergleich hat, richtet sich nicht nach dem zugesagten Betrag, sondern nach der Bewertung der Gegenstände, über die die Parteien sich verglichen haben (vgl. etwa OLG Nürnberg r+s 2014, 207, juris-Rn. 4).
  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11

    Keine Streitwerterhöhung bei fälligen Beiträgen nach Einreichung einer Klage auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11, juris; fortgeführt im Beschluss vom 9. April 2014 - 20 W 13/14, unveröffentl., zitiert nach OLG Nürnberg AGS 2015, 79, juris-Rn. 50), die vergleichsweise Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe keinen Mehrwert, wenn der Kläger von vornherein Leistungen für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages beansprucht habe, vermag nicht zu überzeugen.
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    a) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (VersR 2012, 78), dass eine eingeschränkte Wertaddition stattfinden, wenn eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages kombiniert wird.
  • OLG Hamm, 16.01.2013 - 20 W 47/12

    Gegenstandswert eines Vergleichs hinsichtlich der nicht anhängigen Beendigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    Die dem zugrunde liegenden Erwägungen lassen sich auf den Fall des Vergleichsabschlusses übertragen (im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 12 W 29/11, unveröffentl.; ausführlich OLG Nürnberg AGS 2015, 79; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 20 W 47/12, juris) .
  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 13. Januar 2012 - 20 W 75/11, juris; fortgeführt im Beschluss vom 9. April 2014 - 20 W 13/14, unveröffentl., zitiert nach OLG Nürnberg AGS 2015, 79, juris-Rn. 50), die vergleichsweise Aufhebung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe keinen Mehrwert, wenn der Kläger von vornherein Leistungen für die gesamte Restlaufzeit des Versicherungsvertrages beansprucht habe, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
    Die dem zugrunde liegenden Erwägungen lassen sich auf den Fall des Vergleichsabschlusses übertragen (im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 12 W 29/11, unveröffentl.; ausführlich OLG Nürnberg AGS 2015, 79; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 20 W 47/12, juris) .
  • OLG München, 15.03.2019 - 24 W 278/19

    Bestimmung eines Vergleichsmehrwerts

    Die Bemessung des Vergleichs(mehr) werts richtet sich nicht danach, worauf sich die Parteien geeinigt haben, sondern danach, worüber sie sich geeinigt haben (vgl. nur OLG Karlsruhe vom 31.03.2015 - 12 W 7/15 - juris Rn. 7; Kurpat, a. a. O., Rn. 5485).

    Dem entsprechend herrscht auch (soweit ersichtlich) Einigkeit darüber, dass bei der Bemessung eines Vergleichs(mehr) werts die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO (einschließlich § 9 ZPO) Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf vom 11.05.2009 - I-24 W 16/09 - juris Rn. 10; OLG Karlsruhe vom 31.03.2015 - 12 W 7/15 - juris Rn. 11; vom 21.10.2014 - 9 W 33/14 - juris Rn. 12; Kurpat, a. a. O., Rn. 5483 und 5522).

  • OLG Hamm, 19.04.2017 - 20 U 117/16

    Mehrwert eines Vergleichs hinsichtlich der Beendigung einer

    Denn der Versicherungsnehmer verzichtet durch eine entsprechende Regelung auf etwaig denkbare Ansprüche aus einem künftigen Versicherungsfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N.,  VersR 2013, 920) .

    Auf den sich danach errechnenden Betrag von 10.231,20 EUR (3 x (2.600,76 EUR + 736, 04)) ist sodann noch ein Abschlag auf 20 % dieses Betrages, also 2.002,08 EUR, vorzunehmen, weil insoweit wirtschaftliche Teilidentität mit dem tatsächlich rechtshängigen Streitgegenstand besteht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N., VersR 2013, 920) .

  • OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 11 W 20/22

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Beschwerde gegen einen

    Um den Wert des Vergleichsgegenstandes korrekt bestimmen zu können, ist laut seit langem ganz herrschender Meinung, die der Senat teilt, nicht auf die nach der erzielten Übereinkunft zu erbringenden Leistungen abzustellen, sondern darauf, was mit dem Vergleichsabschluss rechtlich geklärt wurde, also worüber man sich geeinigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.1979 - III ZR 89/78, juris Rdn. 28 = WKRS 1979, 12708 Rdn. 27; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015 - 12 W 7/15, Rdn. 7, juris = BeckRS 2015, 7250; OLG München, Beschl. v. 15.03.2019 - 24 W 278/19, juris Rdn. 9 = BeckRS 2019, 4085 Rdn. 8; ferner BDZ/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., GKG-KV Nr. 1900 Rdn. 7; BeckOK-KostR/Stix aaO Rdn. 40 und 45; Neuhaus aaO Rdn. 24).

    Dafür ist vom Landgericht - in Übereinstimmung mit der inzwischen ganz einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 13.02.2019 - 20 W 6/19, Rdn. 11 f., juris = BeckRS 2019, 2461; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015 - 12 W 7/15, LS 2 und Rdn. 9, juris = BeckRS 2015, 7250; OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015 - 20 W 75/14, Rdn. 2, juris = BeckRS 2016, 5907; ferner Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kap. 19 Rdn. 24 m.w.N.), der sich der Senat anschließt - zutreffend ein Vergleichsmehrwert in Ansatz gebracht worden.

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Zutreffend verweisen die Beschwerdeführer allerdings darauf, dass nach gefestigter Rechtsprechung der überschießende Vergleichswert aus einem Anteil von 20 % des dreieinhalbfachen Jahresbetrags der Summe von (Renten-)Leistung und Prämien(freistellung) zu ermitteln ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.08.2014 - 8 W 1409/14, AGS 2015, 79, juris Rn. 54 ff.; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14, VersR 2015, 128, juris Leitsatz und Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2015 - 12 W 7/15, VersR 2015, 1530, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.2017 - 20 U 117/16, VersR 2017, 1545, juris Leitsatz und Rn. 8, Beschluss vom 16.01.2013 - 20 W 47/12, juris Leitsatz und Rn. 2, Beschluss vom 27.04.2012 - 20 W 13/12, VersR 2013, 920, juris Leitsatz 2 und Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 9 und Beschluss vom 06.10.2011, a.a.O., juris Rn. 1).
  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    In diesen Konstellationen geht die Rechtsprechung grundsätzlich (sofern wegen der kurzen Restlaufzeit kein Fall des § 9 Satz 2 ZPO gegeben ist; vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 19. April 2017 - 20 U 117/16 -, juris) von einem Vergleichsmehrwert i.H.v. 20 % der dreieinhalbfachen Jahresleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus (vergleiche etwa OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 20 W 6/19; OLG Köln, Beschluss vom 29. April 2015 - 20 W 75/14; KG Berlin, Beschluss vom 17. September 2014 - 6 W 127/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. August 2014 - 8 W 1409/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. März 2015 - 12 W 7/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 7 W 75/10 -, allesamt juris).
  • OLG Köln, 29.04.2015 - 20 W 75/14

    Gegenstandswert eines Vergleichs über Ansprüche aus einer

    Dies lässt sich dadurch rechtfertigen, dass der Versicherungsnehmer mit einer solchen Vereinbarung auf etwaige denkbare Ansprüche aus einem künftigen Versicherungsfall verzichtet (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. März 2015 - 12 W 7/15 -, juris; KG, VersR 2015, 128; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13. August 2014 - 8 W 1409/14 -, juris, und RuS 2014, 207; OLG Hamm, VersR 2013, 920 und Beschl. v. 16. Januar 2013, - 20 W 47/12 -, juris; s. ferner die Nachweise bei Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., Rz. R 187 bei Fn. 248, und Münkel, jurisPR-VersR 12/2014 Anm. 3).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

    Soweit dort für die Abgeltung des Vertrages ein Vergleichsmehrwert angenommen wird, beruht dies maßgeblich auf der - besonderen - Erwägung, dass der klagende Versicherungsnehmer damit auch auf seine Rechte aus etwaigen künftigen, nicht streitgegenständlichen Versicherungsfällen verzichtet (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 5 U 60/13; vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2015, 1530; OLG Nürnberg, AGS 2015, 79; OLG Hamm, VersR 2013, 920).
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