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OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 5 WF 174/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abklärung einer Vaterschaft bei Beschränkung einer Unterhaltspflicht auf die Minderjährigkeit des Kindes; Inhalt des § 1600d Abs. 4 BGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826 § 1600d Abs. 4 § 1607 Abs. 3
Zulässigkeit einer Unterhaltsregressklage des Scheinvaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 20.09.2002 - 1 F 428/02
- OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 5 WF 174/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 474
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91
Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.01.2003 - 5 WF 174/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 299 bis 305) könne eine zur Realisierung des Rückgriffsanspruchs notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden.Die Bestimmung des § 1600 d Abs. 4 BGB enthält eine Rechtsausübungssperre (BGH, FamRZ 1993, 696) dergestalt, dass auf Verwandtschaft beruhende Ansprüche zwischen Vater und Kind bzw. kindbezogene Ansprüche zwischen dem Vater und Dritten zwar vor der Vaterschaftsfeststellung schon bestehen, aber nicht geltend gemacht, also insbesondere nicht eingeklagt werden können (…Bamberger/Hahn, BGB, § 1600 b, Rdnr. 6).