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   OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19   

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https://dejure.org/2019,42204
OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,42204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,42204)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - Ausl 301 AR 81/19 (https://dejure.org/2019,42204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73 S 2 IRG, § 83 Nr 4 IRG, § 83b Abs 2 IRG, Art 5 Abs 2 EURaBes 584/2002
    Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls bei gesetzlicher Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an das Vereinigte Königreich wegen des Vorwurfs des Nichterscheinens vor Gericht nach erfolgter Haftverschonung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 57, 258 ff.), dass § 83 Nr. 4 IRG dahingehend auszulegen sei, dass auch ein reines Gnadenverfahren, in dem der Verfolgte einen Anspruch auf Entscheidung über die weitere Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bereits vor Ablauf von 20 Jahren habe, als Überprüfung im Sinne des § 83 Nr. 4 IRG ausreiche.

    Der Senat ist - wie sich aus obigen Ausführungen ergibt - der Überzeugung, dass weder der Gerichtshof der Europäischen Union noch Gerichte anderer Mitgliedstaaten Art. 5 Abs. 2 Rb-EUHb anders auslegen würden, als der Senat dies oben getan hat (ebenso auch BGHSt 57 258).

  • EuGH, 19.09.2018 - C-327/18

    Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Es liegen auch keine ernsthaften und durch Tatsachen bestätigten Gründe für die Annahme vor, dass dem Verfolgten dieses Recht im Falle eines Austritts aus der Europäischen Union genommen werden könnte, so dass der Senat von der Einholung einer verfahrenssichernden völkerrechtlich verbindlichen Zusicherung angesehen hat (EuGH Urteil vom 19.09.2019 - C 327/18 PPU).

    Über die Auswirkungen eines noch nicht vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf das Auslieferungsverfahren hat der Gerichtshof bereits entschieden (EuGH Urteil vom 19.09.2019 - C 327/18 PPU).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und NStZ-RR 2008, 376).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Besteht wie vorliegend im Vereinigten Königreich jedenfalls eine behördliche, in das Rechtssystem eingebettete Gnadenpraxis, besteht kein Anlass, die Auslieferung deshalb zu verweigern, weil es an der nach deutschem Verfassungsrecht gebotenen Justizförmigkeit fehlt (BVerfGE 113, 154 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG EuGRZ 2018, 340 ff.; dass NJW 1994, 2284; dass, Beschluss vom 20.11.2014, 2 BvR 1820/14, abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Besteht wie vorliegend im Vereinigten Königreich jedenfalls eine behördliche, in das Rechtssystem eingebettete Gnadenpraxis, besteht kein Anlass, die Auslieferung deshalb zu verweigern, weil es an der nach deutschem Verfassungsrecht gebotenen Justizförmigkeit fehlt (BVerfGE 113, 154 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG EuGRZ 2018, 340 ff.; dass NJW 1994, 2284; dass, Beschluss vom 20.11.2014, 2 BvR 1820/14, abgedruckt bei juris).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Der im Übrigen von der Generalstaatsanwaltschaft angelegte Maßstab, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse im Sinne § 83 b Abs. 2 lit b IRG nur anzunehmen ist, wenn dadurch die Resozialisierungschancen des Verfolgten wesentlich erhöht werden, ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 107; EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Auch wenn der Senat nicht davon ausgeht, dass gegen den Verfolgten im Falle eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder gar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden wird, wäre eine solche Sanktion in Anbracht der großen Mengen des beförderten Rauschgifts zwar in hohem Maße als hart anzusehen und ist bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen zu beurteilen, sie wäre jedoch andererseits auch nicht vollkommen unangemessen und unter jeden Gesichtspunkt unerträglich (vgl. BVerfGE 75, 1 ff.; 108, 129 ff.), denn auch in Deutschland würde dem Verfolgten eine langjährige Freiheitsstrafe drohen.
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Auch wenn der Senat nicht davon ausgeht, dass gegen den Verfolgten im Falle eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder gar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden wird, wäre eine solche Sanktion in Anbracht der großen Mengen des beförderten Rauschgifts zwar in hohem Maße als hart anzusehen und ist bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen zu beurteilen, sie wäre jedoch andererseits auch nicht vollkommen unangemessen und unter jeden Gesichtspunkt unerträglich (vgl. BVerfGE 75, 1 ff.; 108, 129 ff.), denn auch in Deutschland würde dem Verfolgten eine langjährige Freiheitsstrafe drohen.
  • KG, 20.12.2017 - 151 AuslA 191/17

    Auslieferung an das Vereinigte Königreich: Zulässigkeitsvoraussetzungen bei nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Damit ist den Anforderungen des § 83 Nr. 4 IRG Genüge getan (ebenso KG, Beschluss vom 20.12.2017 (4) 151 AuslA 191/17).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19
    Besteht wie vorliegend im Vereinigten Königreich jedenfalls eine behördliche, in das Rechtssystem eingebettete Gnadenpraxis, besteht kein Anlass, die Auslieferung deshalb zu verweigern, weil es an der nach deutschem Verfassungsrecht gebotenen Justizförmigkeit fehlt (BVerfGE 113, 154 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG EuGRZ 2018, 340 ff.; dass NJW 1994, 2284; dass, Beschluss vom 20.11.2014, 2 BvR 1820/14, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
  • KG, 04.04.2014 - 151 AuslA 199/13

    Relevante Strafandrohung im Recht des ersuchenden Staates

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

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