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   OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18 a W 30/92   

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https://dejure.org/1992,4225
OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.12.1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Dezember 1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 472
  • BB 1993, 2480
  • Rpfleger 1993, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18a W 30/92
    Sie sollen gewährleisten, daß das Versteigerungsgrundstück zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diesem Weg eine möglichst wertrichtige Deckung für die auf ihm ruhenden Lasten erreicht werden kann (BGH, NJW 1979, 162).
  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18a W 30/92
    Diese Frist wird nur durch eine solche Bekanntmachung gewahrt, die inhaltlich den Anforderungen des § 37 ZVG genügt (OLG Hamm, OLGZ 1991, 193 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Dass hierunter neben erheblichen quantitativen Abweichungen (vgl. dazu auch Senat, Beschuss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; Hintzen, aaO, § 37 Rn. 8 und § 38 Rn. 4) auch Abweichungen fallen, die dem Versteigerungsobjekt qualitativ ein anderes Gepräge geben, liegt auf der Hand.

    Bei dem Erwerb von Wohnungseigentum stehen bei der Willensentschließung die Angaben zur Größe der Wohn- oder Nutzfläche im Vordergrund und nicht der nur als Bruchteil ausgewiesene Miteigentumsanteil an dem Grundstück (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; vgl. auch Stöber, aaO, § 37 Rn. 2.8).

  • LG Kassel, 21.03.2007 - 3 T 87/07
    Zwar kann eine vom tatsächlichen Zustand nachteilig abweichende Darstellung zur Zuschlagsversagung führen, weil durch sie der in Betracht kommende Bieterkreis möglicherweise nicht vollständig ausgeschöpft wird (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1993, 472 [OLG Karlsruhe 31.12.1992 - 18a W 30/92] ), bei der in Rede stehenden Gestaltung sind derartige Auswirkungen aber ausgeschlossen.
  • OLG München, 23.01.1998 - 24 W 338/97
    Es muß deshalb nicht abschließend darüber entschieden werden, ob Angaben zur Nutzungsart überhaupt zum zwingenden Inhalt der Terminsbestimmung und Veröffentlichung gehören (vgl. Zeller/Stöber ZVG 15. A. § 37 RdNr. 2; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 256 mit Anm. Meyer-Stolte; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226 mit Anm. Demharter; 1992, 122 und 1991, 71, letztere mit Anm. Schiffhauer; LG Ellwangen Rpfleger 1996, 361).
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