Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.02.2007 - 2 U 898/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 331 BGB, § 426 BGB, § 667 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB
Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung; widerrufliches Bezugsrecht; Anspruch des Bezugsberechtigten im Leistungsfall; Vorrang der Sicherungsabtretung; Zulässigkeit einer Formularklausel zur Anerkennung der Einräumung eines unwiderruflichen ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine entsprechende Anwendung der anerkannten Grundsätze über Ausgleichsansprüche gemäß § 426 BGB bei mehreren auf gleicher Stufe stehenden Sicherungsgebern - Widerufliches Bezugsrecht auf eine im Versicherungsfaall wirkende Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Ansprüchen auf eine vom Erblasser zur Kreditsicherung abgetretenen Lebensversicherung nach deren Auszahlung an die Erben durch den Zessionar; Widerspruch einer Verwertung der Lebensversicherungen zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten des Erblassers ...
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
§ 13 Abs. 2 ALB 86 verstößt nicht gegen § 307 BGB (§ 9 AGBG)
Verfahrensgang
- LG Trier, 25.05.2005 - 5 O 519/04
- OLG Koblenz, 01.02.2007 - 2 U 898/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1257
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12
Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen …
Nach einer Sicherungsabtretung behält nämlich der Versicherungsnehmer das Recht, das bei ihm selbst oder einem Dritten verbliebene nachrangige Bezugsrecht auf einen anderen zu übertragen (BGHZ 156, 350, 354 = VersR 2004, 93, 94; OLG Hamm VersR 1997, 1386; OLG Koblenz VersR 2007, 1257; OLG Köln VersR 1990, 1338;… Prölss/Martin/Reiff/Schneider VVG 28. Aufl. § 13 ALB 86 Rn. 56;… MünchKommVVG/Heiß § 159 Rn. 115). - OLG Koblenz, 14.11.2011 - 12 U 712/10
Ehegattendarlehen: Ausschluss der gesamtschuldnerischen Ausgleichspflicht der …
Hierin läge zugleich ein Widerruf der Bezugsberechtigung, der sich jedenfalls auf die Abtretung und den Sicherungszweck beziehen würde (vgl. BGHZ 109, 67; 156, 350;… BGH NJW 1996, S. 2230; OLG Koblenz VersR 2007, S. 1257).Denn die Beklagte hätte angesichts der vorrangigen Sicherungsabtretung ein Leistungsrecht nach § 159 Abs. 2 VVG am Nachlass vorbei allenfalls in dem Umfang erwerben können, in dem es für den Sicherungszweck nicht erforderlich gewesen wäre (…vgl. BGH NJW 1996, S. 2230; OLG Koblenz VersR 2007, S. 1257).
- OLG Koblenz, 23.11.2007 - 2 U 1557/06 Bei der Würdigung des Lebenssachverhalts ist zu berücksichtigen, dass gegen ein Anspruch spricht, dass die Eltern des Kindes bei normalem Ablauf der Versicherung unmittelbar ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht hätten einräumen können (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 01.02.2007, VersR 2007, 1257 zu § 13 ALB 86).
Es hätte den Eltern der Klägerin frei gestanden, der Klägerin auch bei normalem Ablauf der Versicherung unmittelbar ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 01.02.2007, VersR 2007, 1257 zu § 13 ALB 86).
Die Bezugsberechtigung zugunsten des Beklagten als Versicherungsnehmer und versicherte Person hätte jederzeit durch einfaches Schreiben an den Versicherer geändert werden können (§ 13 Abs. 2 ALB 86, Senat VersR 2007, 1257), wenn ein Regelung im Sinne der Klägerin tatsächlich gewollt gewesen wäre.
- OLG Koblenz, 28.12.2007 - 2 U 1557/06
Anspruch eines Kindes auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer …
Wenn die Eltern der Klägerin eine Änderung der Bezugsberechtigung während der Vertragslaufzeit gewollt hätten, hätte dies durch einfaches Schreiben an den Versicherer (§ 13 Abs. 2 ALB 86, Senat VersR 2007, 1257) erfolgen können.