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   OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10   

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https://dejure.org/2011,24522
OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10 (https://dejure.org/2011,24522)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2011 - 2 Ss 154/10 (https://dejure.org/2011,24522)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2011 - 2 Ss 154/10 (https://dejure.org/2011,24522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 StPO, § 345 Abs 2 StPO, § 346 Abs 1 StPO, § 346 Abs 2 StPO
    Revisionsverfahren: Folge einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Anbringung der Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstehen einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung nach §§ 44 S. 2, 346 Abs. 2 StPO mit einer unrichtigen oder unvollständigen Belehrung; Unterliegen der alleinigen Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts von Revisionsanträgen und ihrer Begründung; Beschränkung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 2; StPO § 346 Abs. 2
    Gleichstehen einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung nach §§ 44 S. 2, 346 Abs. 2 StPO mit einer unrichtigen oder unvollständigen Belehrung; Unterliegen der alleinigen Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts von Revisionsanträgen und ihrer Begründung; Beschränkung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06

    Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
    Die Nachprüfung des Tatrichters beschränkt sich dabei allein auf Äußerlichkeiten, jede andere Zulässigkeitsprüfung ist ihm versagt (vgl. BGH NJW 2007, 165, juris Rdnr. 3; Meyer-Goßner, aaO, § 346 Rdnr. 2).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
    Dies ist hier der Fall, denn eine unrichtige oder unvollständige Belehrung steht einer unterlassenen gleich (vgl. BGHSt 30, 182 ; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 44 Rdnr. 23 mwN).
  • BGH, 16.03.1990 - 3 StR 324/89

    Gleichstellung aller strafprozessualen Rechtsmittel bei der Einlegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
    Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO kann nach dem entsprechend anwendbaren § 306 Abs. 1 StPO aber nur beim Tatrichter gestellt werden (vgl. BGHR StPO § 346 Abs. 2 Antrag 1 mwN).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 188/04

    Verwerfung als unzulässig, Zuständigkeit; Revisionsbegründung zur Protokoll der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
    Die Formprüfung des Tatrichters bezieht sich nur auf die Frage, ob die Begründung des Tatrichters von einem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichnet oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden ist, nicht aber, ob sie auch wirksam angebracht worden ist (vgl. OLG Hamm VRS 107, 116 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Nachdem die Verfallsbeteiligte keinen Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 346 Abs. 2 StPO gestellt hat, unterlag der Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 26.01.2016 nicht der Aufhebung, obgleich das am 18.01.2016 eingegangene Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten der Verfallsbeteiligten den Formvorgaben des § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 345 Abs. 2 StPO entsprach und dem Amtsgericht eine Prüfung, ob die eingegangene Revisionsbegründung den Anforderungen des § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 344 Abs. 2 StPO genügte, gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 346 Abs. 1 StPO nicht oblag (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2011, 2 Ss 154/10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 346 Rn. 2).
  • OLG Köln, 16.04.2019 - 1 RBs 137/19

    Rechtsbeschwerdefrist und Wiedereinsetzung

    Namentlich ist auch die Frage der Zuständigkeit des die Revisions(Rechtsbeschwerde)begründung protokollierenden Justizangehörigen der Beurteilung durch das Rechtsbeschwerdegericht vorbehalten (OLG Koblenz B. v. 01.04.2011 - 2 Ss 154/10 = BeckRS 2011, 20784; MüKo-StPO- Wiedner § 346 Rz. 7).
  • OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12

    Vermutung fehlenden Verschuldens bei mangelhafter Rechtsmittelbelehrung

    Die Regelung ist auf den Fall einer unvollständigen Rechtsmittelbelehrung entsprechend anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2011, 2 Ss 154/10 - juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rdn. 23).
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