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   OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16   

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https://dejure.org/2016,15183
OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16 (https://dejure.org/2016,15183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2016 - 14 W 154/16 (https://dejure.org/2016,15183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2016 - 14 W 154/16 (https://dejure.org/2016,15183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 769 ZPO
    Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Verfahrensgebühr durch eine Stellungnahme zu einem Antrag gem. § 769 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 ; RVG -VV Nr. 3100
    Erfallen der Verfahrensgebühr durch eine Stellungnahme zu einem Antrag gem. § 769 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsabwehrklage: Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Volle Verfahrensgebühr bereits durch eine Stellungnahme zum Antrag nach § 769 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 ZPO löst Verfahrensgebühr aus! (IVR 2016, 155)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1476
  • Rpfleger 2016, 610
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16
    Sie ist erstattungsfähig, sobald der Rechtsanwalt von einer Partei zum Prozessbevollmächtigten bestellt worden ist und eine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat (BGH, NJW-RR 2010, 1697, 1699).

    Dies setzt - weder beim Kläger noch beim Beklagten - die Anhängigkeit und damit auch nicht die Rechtshängigkeit voraus (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1697, 1699; s. auch KG, MDR 1988, 1067 ; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Ziff. 3100 VV- RVG Rn. 13).

    Mit der Einreichung dieses Schriftsatzes mit sachbezogenem Vortrag ist auch - wie aus Ziff. 3101 Nr. 1 VV- RVG i.V.m. Ziff. 3100 VV- RVG folgt - eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1, 3 und nicht nur 0, 8 verdient (vgl. auch insoweit BGH, NJW-RR 2010, 1697, 1699).

  • KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88

    Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit bei bloßer Anhängigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16
    Dies setzt - weder beim Kläger noch beim Beklagten - die Anhängigkeit und damit auch nicht die Rechtshängigkeit voraus (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1697, 1699; s. auch KG, MDR 1988, 1067 ; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Ziff. 3100 VV- RVG Rn. 13).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16
    Unter den in § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesprochenen Kosten des "Rechtsstreits" sind bei einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO diejenigen Kosten zu verstehen, die im Falle einer Rücknahme der Klage nach deren Zustellung erstattungsfähig gewesen wären (BGH, NJW 2006, 775 ).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16
    Der Einwand, die Sache sei so einfach gelagert gewesen, dass es aus der Sicht der Beklagten keines Rechtsbeistands bedurft hätte, ist im Kostenfestsetzungsverfahren unerheblich (vgl. nur BGH, NJW 2008, 1087 ; BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, Ed. 19, § 91 Rn. 164).
  • OLG Nürnberg, 23.02.2017 - 13 W 348/17

    Kostenrechtliche Behandlung des Nichtbetreibens des Verfahrens

    c) Auf dieser Grundlage teilt der Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung eine den Anträgsteller belastende Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2016 - 14 W 154/16 juris Rn. 2).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2017 - 17 O 3408/16

    Kostenentscheidung im Verfahren über die vorläufige Einstellung der

    Die Frage der Zustellung der Klage spielt daher im Ergebnis keine Rolle (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2016, Az. 14 W 154/16).

    Für das Kostenfestsetzungsverfahren ist noch darauf hinzuweisen, dass eine 1, 3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch nach den Grundsätzen des OLG Koblenz aus dem Beschluss vom 01.04.2016, Az. 14 W 154/16, nur zugesprochen werden kann, wenn die potentiellen Beklagten ihren Anwalt bereits zum Prozessbevollmächtigten bestellt hatten.

  • OLG Nürnberg, 23.02.2017 - 23 W 348/17

    Nichtbetreiben des Verfahrens; Kostengrundentscheidung

    c) Auf dieser Grundlage teilt der Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung eine den Anträgsteller belastende Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. April 2016 - 14 W 154/16 [...] Rn. 2).
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