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   OLG Koblenz, 01.06.1989 - 6 U 1946/87   

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https://dejure.org/1989,6754
OLG Koblenz, 01.06.1989 - 6 U 1946/87 (https://dejure.org/1989,6754)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.1989 - 6 U 1946/87 (https://dejure.org/1989,6754)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 6 U 1946/87 (https://dejure.org/1989,6754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 1, 17 EuGVÜ
    Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Konkurs- und Vergleichssachen - Von dem Insolvenzverwalter erhobene Klagen - Allgemeines - Anwendungsbereich - Sachlicher Anwendungsbereich - Form der Gerichtsstandsvereinbarung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2776 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Lübeck, 18.06.1986 - 14 S 311/85

    Aussetzung eines Rechtsstreits und Einreichung eines Vorlagebeschlusses an den

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.1989 - 6 U 1946/87
    Dabei ist zumindest ein schlüssiger Vortrag über die die Zuständigkeit begründenden Tatsachen erforderlich (BGH NJW 1987, 594 mwN).
  • OLG Koblenz, 28.04.1988 - 6 U 227/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.1989 - 6 U 1946/87
    Es kann dahinstehen, ob die geltend gemachten Forderungen auf Einzahlung der Bareinlagen einschließlich Zinsen auf den Zeichnungsverträgen zwischen der I. und der Beklagten beruhen, oder ob sie sich als Folge einer verdeckten Sacheinlage aus dem Gesetz, § 205 Abs. 4 AktG, ergeben (so Senatsurteil - nicht rechtskräftig - vom 28. April 1988 - 6 U 227/87 - ZIP 1988, 642), denn in beiden Fällen wäre die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zu verneinen.
  • OLG Frankfurt, 07.09.1977 - 20 W 466/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.1989 - 6 U 1946/87
    Konkurssachen im Sinne des Abkommens sind nur Verfahren, die nach den verschiedenen Rechtsordnungen der Vertragsstaaten auf der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit oder der Erschütterung des Kredits des Schuldners beruhen und ein Eingreifen der Gerichte beinhalten, das in eine zwangsweise, kollektive Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners oder zumindest in eine Kontrolle durch die Gerichte mündet (OLG Frankfurt NJW 1978, 501; Kropholler, aaO, Art. 1 EuGVÜ, Randziffer 28).
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