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   OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27692
OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14 (https://dejure.org/2015,27692)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2015 - 12 U 991/14 (https://dejure.org/2015,27692)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 12 U 991/14 (https://dejure.org/2015,27692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw

  • ra.de
  • RA Kotz

    Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1006 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast bei der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eigentumsvermutung des Besitzers beim Gebrauchtwagen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall und die Eigentumsvermutung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Eigentumsvermutung bei allgemein gehaltener, lückenhafter und unglaubwürdiger Schilderung zum Autokauf - Keine Möglichkeit zur Überprüfung des Wahrheitsgehalts des behaupteten Autokaufs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14
    Die Schilderung des Klägers gibt der Beklagten nämlich keinen Anhaltspunkt selbst zu recherchieren, ob die Darlegung des Klägers der Wahrheit entspricht (vgl. auch zur Beweisnot des Gegners: OLG Hamm, I - 9 U 238/12, Beschluss vom 1.02.2013, Staudinger/Gursky, BGB, Aufl. 2012, § 1006 Rn. 49).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14
    Auch im Urteil vom 16.10.2003 (Az.: IX ZR 55/02) ist eine solche Entscheidung nicht getroffen worden.
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2015 - 12 U 991/14
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu im Urteil vom 4.02.2002 (II ZR 37/00) ausgeführt, dass § 1006 BGB den Besitzer nicht nur von der Beweis-, sondern auch von der Darlegungslast, wie er Eigentümer geworden ist, befreie.
  • LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter

    Tragen Kläger und Zeuge zu den Erwerbsumständen hinsichtlich des Besitzes bzw. Eigentums eines PKW widersprüchlich und somit unglaubwürdig vor, so kommt eine Versagung der Beweiserleichterung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht (vergleiche OLG Koblenz, Urteil vom 1. Juni 2015, 12 U 991/14, NJW 2016, 331).(Rn.22).

    Allerdings wird vertreten, dass sich der Besitzer trotz Nachweis des Besitzes nicht auf die Vermutungswirkung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB berufen kann, wenn er zu den Erwerbsumständen hinsichtlich des Besitzes unglaubhaft vorträgt, weil dann § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB unanwendbar sein soll (Palandt/Herrler, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1006, Rn. 7; OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14).

    Denn würde man bei einer unglaubwürdigen Schilderung des Besitzerwerbs des Klägers die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB ohne Einschränkung anwenden, wäre dem Vermutungsgegner grundsätzlich die Möglichkeit zum Gegenbeweis abgeschnitten (OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14).

    In Gesamtschau dieser Umstände sind die Aussagen der Klägerin selbst sowie des Zeugen ... in sich widersprüchlich, was deren Glaubwürdigkeit schadet, sodass nach den vom OLG Koblenz aufgestellten Maßstäben (OLG Koblenz, Urt. v. 01.06.2015, Az.: 12 U 991/14) im vorliegenden Fall eine Nichtanwendbarkeit von § 1006 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht kommt.

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