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   OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15   

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https://dejure.org/2016,49201
OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15 (https://dejure.org/2016,49201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2016 - 13 UF 780/15 (https://dejure.org/2016,49201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 13 UF 780/15 (https://dejure.org/2016,49201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1361 BGB, § 1577 Abs 3 BGB
    Trennungsunterhaltsverfahren: Obliegenheit des Trennungsunterhalt begehrenden Ehegattens zum seine Bedürftigkeit mindernden Einsatz des Stammes seines Vermögens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zum Einsatz des Vermögensstamms in der Trennungszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zum Einsatz des Vermögensstamms in der Trennungszeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 ; BGB § 1577 Abs. 3
    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zum Einsatz des Vermögensstamms in der Trennungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15
    Im Regelfall wird die entsprechende Obliegenheit eines getrennt lebenden Ehegatten sogar hinter derjenigen eines Geschiedenen gemäß BGB § 1577 Abs. 3 BGB zurückbleiben (vgl. BGH FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).

    Darüber hinaus ist eine andere Beurteilung in der Regel auch dann angebracht, wenn die Ehegatten oder der betroffene Ehegatte schon zur Zeit intakter Ehe den Vermögenswert zur Unterhaltsdeckung einzusetzen pflegten (vgl. BGH FamRZ 1985, 360).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15
    Im Regelfall wird die entsprechende Obliegenheit eines getrennt lebenden Ehegatten sogar hinter derjenigen eines Geschiedenen gemäß BGB § 1577 Abs. 3 BGB zurückbleiben (vgl. BGH FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).
  • OLG Hamm, 18.05.2011 - 8 UF 262/10

    Anrechnung kostenfreien Wohnens beim nachehelichen Unterhalt; Pflicht des

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15
    Aufgrund der grundsätzlich gleichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalts einerseits und jenes auf nachehelichen Unterhalts andererseits kann für die Frage, ob der zu Trennungsunterhalt Berechtigte den Stamm seines Vermögens einzusetzen hat, grundsätzlich auf die Wertungen der Vorschrift des § 1577 Abs. 3 BGB zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm FamFR 2012, 84).
  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau

    Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Pflicht zur Verwertung des Vermögensstamms regelmäßig strenger sind als beim nachehelichen Unterhalt (Senat FamRZ 2017, 108 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).
  • OLG Celle, 25.10.2023 - 21 UF 105/23

    Verfahrenskostenvorschuss; Vermögensverwertung; Bedürftigkeit;

    Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Heranziehung des Vermögensstamms auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten tendenziell dann in Erwägung gezogen, wenn dieser über erhebliche Vermögenswerte verfügte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 2016, Az. 13 UF 780/15 , FamRZ 2017, 108 ; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2011, Az. 8 UF 262/10, FamFR 2012, 84; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2009, Az. 5 UF 5/08 , FamRZ 2010, 655 ).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2023 - 9 UF 69/22
    Nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres besteht damit regelmäßig eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit jedes Ehegatten (Brandenburgisches OLG NZFam 2020, 345; OLG Koblenz FamRZ 2017, 108).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2023 - 9 UF 69/22

    Ermittlung des Trennungsunterhalts; Berechnung des Elementarunterhalts und des

    Nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres besteht damit regelmäßig eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit jedes Ehegatten (Brandenburgisches OLG NZFam 2020, 345; OLG Koblenz FamRZ 2017, 108 ).
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