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   OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08   

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https://dejure.org/2008,32398
OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 (https://dejure.org/2008,32398)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 (https://dejure.org/2008,32398)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2008 - 2 Ss 126/08 (https://dejure.org/2008,32398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straflosigkeit "falscher Erklärungen" i.S.v. § 49 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 49 Abs. 2; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 5
    Straflosigkeit "falscher Erklärungen" i.S. von § 49 Abs. 2 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.02.2007 - 21 Ss 84/06

    Auslegung der Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08
    Nach dem eindeutigen Wortlaut und der Gesetzessystematik bezieht sich die Strafnorm deshalb nur auf die 1. Alt. des § 49 Abs. 2 AufenthG (vgl. OLG Celle, StV 2007, 361; Mosbacher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2008, § 95, Rn. 136).
  • BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02

    Freispruch durch BGH in einer Mordsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2008 - 2 Ss 126/08
    Zwar zwingt schon die Möglichkeit, dass in der neuen Verhandlung weitere Feststellungen getroffen werden können, zur Zurückverweisung der Sache (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 270), allein wegen einer Vermutung, es könnten sich neue, eine Verurteilung ermöglichende Tatsachen ergeben, darf aber eine Zurückverweisung nicht erfolgen (vgl. KG StraFo 2007, 245, 2006, 413; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 354, Rn. 3).
  • SG Hildesheim, 03.04.2012 - S 42 AY 147/11

    Ausschluss eines Ausländers von den privilegierenden Leistungen des § 2 Abs. 1

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gezielt der wachsenden Tendenz zur Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit entgegenwirken, weil oftmals über Jahre hinweg vollziehbare Rückführungsentscheidungen allein deswegen nicht durchgesetzt werden können und in dieser Zeit Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 -, StV 2010, S. 251 ff., zit. nach juris Rn. 18).
  • SG Hildesheim, 03.04.2012 - S 42 AY 149/11
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gezielt der wachsenden Tendenz zur Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit entgegenwirken, weil oftmals über Jahre hinweg vollziehbare Rückführungsentscheidungen allein deswegen nicht durchgesetzt werden können und in dieser Zeit Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 -, StV 2010, S. 251 ff., zit. nach juris Rn. 18).
  • SG Hildesheim, 03.04.2012 - S 42 AY 148/11
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gezielt der wachsenden Tendenz zur Verschleierung der Identität und Staatsangehörigkeit entgegenwirken, weil oftmals über Jahre hinweg vollziehbare Rückführungsentscheidungen allein deswegen nicht durchgesetzt werden können und in dieser Zeit Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2008 - 2 Ss 126/08 -, StV 2010, S. 251 ff., zit. nach juris Rn. 18).
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