Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2404
OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 (https://dejure.org/2015,2404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 266; StGB § 266b; StGB § 246
    Keine Strafbarkeit bei abredewidriger Nutzung einer beruflich überlassenen Tankkarte für Privatfahrten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wie macht sich ein Arbeitnehmer strafbar, der nach dem Ausscheiden die ihm vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte privat weiter benutzt?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Zur privaten Nutzung einer Tankkarte durch ehemaligen Arbeitnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Computerbetrugs kann bei Verwendung einer Tankkarte ausscheiden

  • strafrechtsblogger.de (Zusammenfassung)

    Abredewidrige Benutzung von Tankkarten - examensrelevante Entscheidung zum Computerbetrug

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Computerbetrug durch Verwendung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tankkarten-Fall

    § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB
    Computerbetrug, Unerlaubte Weiterbenutzung einer Tankkarte, unbefugte Verwendung von Daten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Computerbetrug durch Nutzung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14).
  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 15/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters nur um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte

    Darüber hinaus findet keine Berechtigungsprüfung des Kartennutzers statt (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297).

    In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).

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