Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Computerbetrug, Tankkarte, Beendigung Arbeitsverhältnis
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 263a StGB
Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen Tankkarte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263; StGB § 266; StGB § 266b; StGB § 246
Keine Strafbarkeit bei abredewidriger Nutzung einer beruflich überlassenen Tankkarte für Privatfahrten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Ausführliche Zusammenfassung)
Wie macht sich ein Arbeitnehmer strafbar, der nach dem Ausscheiden die ihm vom Arbeitgeber überlassene Tankkarte privat weiter benutzt?
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)
Zur privaten Nutzung einer Tankkarte durch ehemaligen Arbeitnehmer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Computerbetrugs kann bei Verwendung einer Tankkarte ausscheiden
- strafrechtsblogger.de (Zusammenfassung)
Abredewidrige Benutzung von Tankkarten - examensrelevante Entscheidung zum Computerbetrug
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Computerbetrug durch Verwendung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Tankkarten-Fall
§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB
Computerbetrug, Unerlaubte Weiterbenutzung einer Tankkarte, unbefugte Verwendung von Daten - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kein Computerbetrug durch Nutzung einer Tankkarte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 25.06.2014 - 2020 Js 29929/13
- OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14
Papierfundstellen
- StV 2016, 371
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung, …
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14). - BGH, 16.07.2015 - 2 StR 15/15
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung, …
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters nur um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 - 2 Ss 437/97 - 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz Urteil vom 2. Februar 2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14). - OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21
Strafbarkeit wegen missbräuchlicher Verwendung einer Tankkarte
Darüber hinaus findet keine Berechtigungsprüfung des Kartennutzers statt (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297).In Betracht kommt in diesem Fall nicht eine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB, sondern eine solche gemäß § 263a Abs. 1 StGB in der Variante der unbefugten Datenverwendung, weil die die Zugangsdaten nicht gegenüber einer natürlichen Person, sondern durch Eingabe in ein Computersystem verwendet werden (OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14, BeckRS 2015, 3297; BayObLG, Beschl. v. 07.11.2000 - 5 StRR 31/00, BeckRS 2000, 15091; OLG Celle, NStZ-RR 2017, 80, 81).