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   OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01   

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https://dejure.org/2002,8800
OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.05.2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vergleichstitel; Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich; Anspruch auf Herausgabe des Vergleichstitels; Geltendmachung von materiellen Einwendung im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 767 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Prozessvergleichs als Vollstreckungstitel; Bestimmung des vereinbarten Pachtzinses bei Pachtvertrag mit Wertsicherungsklausel; Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 794, 767, 732, 704 ZPO; §§ 397, 133, 157 BGB
    Vollstreckungsabwehrklage gegen inhaltlich unbestimmten Prozessvergleich - kein Erlassvertrag durch Erklärung gegenüber dem Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 226 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    a) Die Prüfung materieller Einwendungen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO setzt voraus, dass ein wirksamer und vor allem vollstreckungsfähiger Titel vorhanden ist (streitig: vgl. BGH NJW 1992, 2160 ; zu allem BGH JR 1995, 66 mit ausführlicher Anmerkung von Schubert).

    Vollstreckungsgegenklage und die prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO haben zwar einen verschiedenen Streitgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 2160, 2162).

  • OLG Celle, 29.01.1988 - 2 U 78/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Umstandsmomente, die die verspätete Geltendmachung als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen ließen, sind nicht ausreichend geltend gemacht und können auch nicht darin gesehen werden, dass die Klägerin angenommen hat, mit ihren Pachtzahlungen und der Zahlung von 22500 DM seien keine Pachtrückstände mehr vorhanden (vgl. dazu auch OLG Celle NJW-RR 1988, 723).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die Verwirkung des Pachtzinsanspruchs tritt nicht durch bloßen Zeitablauf ein (BGH NJW 1984, 1684 ).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87

    Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Nach der einseitigen Teilerledigung berechnet sich der Streitwert nach dem Restbetrag der Hauptsache zuzüglich der auf den einseitig für erledigt erklärten Hauptsacheanteil entfallenden Kosten (BGH NJW-RR 1988, 1465; zur Berechnung im Einzelnen vgl. Schneider MDR 1989, 304).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 5 W 6/98

    Klageart bei Entgegentreten gegen einen Anspruch auf Nichtentrichtung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Darüber hinaus geht es der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit, über die der Schuldner nach der Systematik der Zivilprozessordnung nur mit der Vollstreckungsgegenklage eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen kann (BGH a.a.O.; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1999, 431 ).
  • BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92

    Postulationsfähigkeit vor Berufungsgericht mit Aushändigung der Zulassungsurkunde

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die Vorschriften über den Anwaltszwang sind von Amts wegen zu beachten und unterliegen nicht dem Parteiverzicht oder Rügeverlust gemäß § 295 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1992, 2706 ).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Da der Beklagte der Erledigterklärung widersprochen hatte, war entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gemäß § 91 a ZPO eine Teilkostenentscheidung zu treffen, sondern urteilsmäßig darüber zu entscheiden, ob die Klage tatsächlich erledigt ist (BGH NJW 1999, 2516 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    a) Die Prüfung materieller Einwendungen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO setzt voraus, dass ein wirksamer und vor allem vollstreckungsfähiger Titel vorhanden ist (streitig: vgl. BGH NJW 1992, 2160 ; zu allem BGH JR 1995, 66 mit ausführlicher Anmerkung von Schubert).
  • BGH, 03.04.1974 - IV ZR 83/73

    Wirksamkeit des Verzichts auf die Berufung - Erklärung des Verzichts auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die im persönlichen Schreiben des Beklagten vom 18. April 2000 enthaltene Erklärung, er lasse das Versäumnisurteil rechtskräftig werden, bedeutet zwar einen Verzicht auf den Einspruch oder dessen Rücknahme (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1248, 1249).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Die Mitteilung des Gläubigers, er mache einen Anspruch nicht mehr geltend, wird als Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages i.S. des § 397 Abs. 1 BGB angesehen (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 2. Mai 2002 - 5 U 245/01 - juris Rdnr. 47; Rüßmann in jurisPK-BGB, § 397 Rdnr. 23), wobei sich der Erlass auch auf eine künftige Forderung beziehen kann (Bundesgerichtshof , Urteil vom 25. Mai 1993 - VI ZR 272/92 - juris Rdnr. 25).
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem solchen Fall eine prozessuale Gestaltungsklage, die sog. Titelabwehrklage, analog § 767 Abs. 1 ZPO statthaft ist, die mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann ( BGH , Urteil vom 15.03.2005, Az.: XI ZR 135/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1576 ff.; BGH , Urteil vom 18.11.2003, Az.: XI ZR 332/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 844 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

    Das ist zwar grundsätzlich nicht Thema der Vollstreckungsgegenklage ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 22 U 46/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Zahlungspflicht in einem notariellen

    Beim Zahlungstitel muss der Zahlungsanspruch betragsmäßig festgelegt sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1956 - V ZR 127/55 -, BGHZ 22, 54-65; OLG Koblenz, Urteil vom 02. Mai 2002 - 5 U 245/01 - NJW-RR 2002, 1509).
  • LG München I, 15.04.2021 - 5 HKO 14318/20

    Schadensersatz aus nichtigem Wettbewerbsverbot als steuerpflichtiges Einkommen

    In dieser Situation besteht nämlich nicht die Gefahr einer Umgehung der Voraussetzungen dieser Klage (vgl. BGH NJW 2015, 1181, 1183 = WM 2015, 985, 997 = DNotZ 2015, 417, 421; NJW-RR 2015, 521, 522; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1509, 1510; OLG Hamm BeckRS 2008, 19831; Karsten Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 767 Rdn. 20; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 767 Rdn. 14; Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 371 Rdn. 4; Olzen in: Staudinger, BGB, Neubearb.
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