Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, § 253 BGB, § 823 BGB, § 256 ZPO, § 850f Abs 2 ZPO
Deliktshaftung bei Körperverletzung: Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden; Gesamtschmerzensgeld wegen eines Messerstichs in den Abdomen eine Verkehrsteilnehmers während einer tätlichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr in Ansehung einer im Strafurteil ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall; Höhe des Schmerzensgeldes
- rechtsportal.de
Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellungsinteresse für Zukunftsschäden bei Messerstich in den Bauch nach Verkehrsunfall; Höhe des Schmerzensgeldes
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für eine tätliche Auseinandersetzung im Straßenverkehr
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.01.2014 - 3 O 283/12
- OLG Koblenz, 02.07.2014 - 5 U 221/14
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18
Zur Beweislast des Schädigers hinsichtlich des Vorliegens einer Notwehrlage
Auch die von der Klägerin beantragte Feststellung des Beruhens der Haftung des Beklagten hinsichtlich der Ansprüche aus abgetretenem Recht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, deren Zulässigkeit sich aus dem durch §§ 302 Nr. 1 InsO, 850f Abs. 2 ZPO begründeten Interesse der Klägerin ergibt (vgl. nur OLG Koblenz, Urt. v. 2. Juli 2014 - 5 U 221/14, juris), ist gerechtfertigt.