Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.09.2016 - 5 W 449/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 411 Abs 3 ZPO, § 485 Abs 2 Nr 3 ZPO
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ergänzende Fragen zur medizinischen Bewertung eines Behandlungsvorgangs; rechtliches Interesse an der Verfahrensdurchführung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 89 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Selbständiges Beweisverfahren/Vorterminliche Beweisaufnahme | Rechtliches Interesse/Ergänzende Fragen
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.07.2016 - 2 OH 19/14
- OLG Koblenz, 02.09.2016 - 5 W 449/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.2016 - 5 W 449/16
Ein rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens kann fehlen, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch nicht bestehen kann (vgl. BGH, 16. September 2004, III ZB 33/04, NJW 2004, 3488).Allerdings kann ein rechtliches Interesse dann fehlen, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch nicht bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488).
- OLG Schleswig, 25.02.2016 - 16 W 9/16
Selbständiges Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Anhörung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.2016 - 5 W 449/16
Daher sind Ergänzungsfragen nach Einholung eines schriftlichen Gutachtens in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs bei einem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf Ergänzung des Gutachtens grundsätzlich stattzugeben, auch wenn das Gericht die bisherige Begutachtung für ausreichend hält (vgl. aktuell etwa OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 994 m.w.N.).