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   OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02   

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https://dejure.org/2002,5628
OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02 (https://dejure.org/2002,5628)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2002 - 9 UF 213/02 (https://dejure.org/2002,5628)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 9 UF 213/02 (https://dejure.org/2002,5628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 2 § 1582
    Unterhalt: Auslegung des § 1609 Abs. 2 BGB - Nachrang des neuen Ehegatten - Überobligatorisches Einkommen in der Unterhaltsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 219
  • NJW-RR 2005, 1376 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 611
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Anders als bei der früher vom Arbeitgeber ausgezahlten Arbeitnehmersparzulage handelt es sich hierbei nämlich um einen Einkommensbestandteil (vgl. BGH NJW 1980, 2251 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574; Senat OLGR 2002, 43).

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 17.10.2001, 9 UF 59/01, OLGR 2002, 43).

  • AG Detmold, 13.06.1996 - 15 F 186/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Es kann nicht sein, dass der geschiedene Ehegatte gezwungen ist, seinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, nur um dem demjenigen der Kinder Vorrang gegenüber dem Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten einzuräumen (so auch AG Detmold, FamRZ 1997, 447; a.A. Staudinger/Engler, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1609 Rdn. 30, der allein darauf abstellen will, ob der geschiedene Ehegatte konkurrierende Unterhaltsansprüche geltend macht).
  • OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97

    Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Soweit demgegenüber das OLG Bamberg (NJW 1998, 2371) in einem Fall, in dem der geschiedene Ehegatte auf Unterhalt verzichtet hatte, ausführt, der hierdurch beim Unterhaltspflichtigen frei werdende Einkommensteil müsse allen gleichrangigen Bedürftigen (und damit auch der gemäß § 1609 Abs. 2 BGB als mit den Kindern gleichrangig erachteten neuen Ehefrau) zugute kommen, weil auch bei Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ihrer Mutter für ihren eigenen Unterhalt kein höherer Betrag zur Verfügung gestanden hätte, vermag der Senat dem für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Soweit der BGH in früheren Entscheidungen (z.B. Urteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96, FamRZ 1998, 1501) die Auffassung vertreten hat, Einkünfte aus unzumutbarer Arbeit könnten nicht als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend angesehen werden, da sie jederzeit durch Aufgabe der Tätigkeit wegfallen können, weshalb sie bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt und auf den errechneten Bedarf im Wege der Abzugsmethode angerechnet wurden, ist dies mit der neuen Entscheidung vom 13. Juni 2001 nicht vereinbar.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Anders als bei der früher vom Arbeitgeber ausgezahlten Arbeitnehmersparzulage handelt es sich hierbei nämlich um einen Einkommensbestandteil (vgl. BGH NJW 1980, 2251 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574; Senat OLGR 2002, 43).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Treffen, wie hier, im Mangelfall minderjährige unverheiratete Kinder sowohl mit einem nach § 1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten zusammen als auch mit einem nach dieser Vorschrift nachrangigen neuen Ehegatten des Verpflichteten, so ist § 1609 Abs. 2 BGB in dem Sinn einschränkend auszulegen, dass der dort vorgesehene Gleichrang mit minderjährigen unverheirateten Kindern nur für den vorrangigen geschiedenen Ehegatten gilt und nicht auch für den relativ nachrangigen neuen Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1988, 705; Wendl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 5 Rdn. 52).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    In seinem Urteil vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986) hat der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1986, 783 und 1985, 161) entschieden, dass auch die Haushaltsführung des während des Zusammenlebens nicht berufstätigen Ehegatten die Ehe prägt, weil die ehelichen Lebensverhältnisse, an denen der haushaltsführende Ehegatte nach Scheidung teilhaben soll, nicht nur die vorhandenen Barmittel sondern auch den durch die häusliche Mitarbeit des nicht erwerbstätigen Ehegatten erreichten sozialen Standard umfassen.
  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    In seinem Urteil vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986) hat der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1986, 783 und 1985, 161) entschieden, dass auch die Haushaltsführung des während des Zusammenlebens nicht berufstätigen Ehegatten die Ehe prägt, weil die ehelichen Lebensverhältnisse, an denen der haushaltsführende Ehegatte nach Scheidung teilhaben soll, nicht nur die vorhandenen Barmittel sondern auch den durch die häusliche Mitarbeit des nicht erwerbstätigen Ehegatten erreichten sozialen Standard umfassen.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Anders als bei der früher vom Arbeitgeber ausgezahlten Arbeitnehmersparzulage handelt es sich hierbei nämlich um einen Einkommensbestandteil (vgl. BGH NJW 1980, 2251 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574; Senat OLGR 2002, 43).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 2 UF 212/00

    unzumutbare Erwerbstätigkeit, Eheprägung, Differenzmethode

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
    Dies wäre mit dem Sinn des § 1577 Abs. 2 BGB nicht vereinbar (vgl. auch OLG Köln OLGR 2001, 396; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 900).
  • OLG Köln, 06.08.2001 - 14 WF 107/01

    Berücksichtigung von Erwerbseinkünften neben der Betreuung zweier minderjähriger

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

  • OLG Hamburg, 15.11.1996 - 12 UF 72/96

    Auswirkungen einer Kreditaufnahme auf Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Das Oberlandesgericht, dessen Urteil in FamRZ 2003, 611 veröffentlicht ist, hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, weil den Klägern jedenfalls ein Unterhaltsanspruch in der vom Amtsgericht zugesprochenen Höhe zustehe.
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