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OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 55 Abs 2 JGG, § 464 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO
Jugendgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung bei fehlender Anfechtungsmöglichkeit des Berufungsurteils der Jugendkammer
- rechtsportal.de
JGG § 55 Abs. 2 ; StPO § 464 Abs. 3
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung bei fehlender Anfechtungsmöglichkeit des Berufungsurteils der Jugendkammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Revision gegen Berufungsurteil im Jugendstrafverfahren möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 55 Abs. 2; StPO § 464 Abs. 3
Kostenentscheidung; sofortige Beschwerde; Jugendlicher
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 4 Ws GSTA 410/15
- LG Koblenz, 08.06.2015 - 2 Ns 2070 Js 10336/13
- OLG Koblenz, 02.11.2015 - 2 Ws 610/15
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