Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 31a Abs 1 BGB, § 286 ZPO
Zahlungs- und Schadenersatzanspruch eines Fußballvereins: Mündliche Zahlungszusage im Zusammenhang mit einem Sponsoringvertrag; Haftung des 1. Vorsitzenden aufgrund von Pflichtverletzungen - IWW
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Vereinsvorstand
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftungsprivileg für ehrenamtlichen Vereinsvorstand bei Pflichtverletzungen
Verfahrensgang
- LG Trier, 27.06.2016 - 4 O 125/14
- OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06
Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16
Entgegen der Auffassung des Klägers liegt der Fall auch anders als in der Entscheidung des BGH vom 14.1.2008 - II ZR 245/06 -. - OLG Köln, 12.01.2012 - 18 W 76/11
Streitwert; Hilfsantrag; Identität
Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2018 - 10 U 893/16
Auch wenn der Kläger letztlich, wie er in der Berufungsbegründung ausführt, nur maximal 269.000,00 EUR gegenüber dem Beklagten zu 1) geltend macht, handelt es sich bei der Hilfsbegründung dennoch um einen den Streitwert erhöhenden Hilfsantrag im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG, da darüber entschieden wurde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.1.2012 - I-18 W 76/11 -, juris).
- LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 10 O 68/17 Letzterer Antrag stellt einen den Streitwert erhöhenden Hilfsantrag im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG dar, über den entschieden wurde (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 03.01.2018, 10 U 893/16, Rn. 96).