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   OLG Koblenz, 03.02.1988 - 7 U 15/87   

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https://dejure.org/1988,10153
OLG Koblenz, 03.02.1988 - 7 U 15/87 (https://dejure.org/1988,10153)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.1988 - 7 U 15/87 (https://dejure.org/1988,10153)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 7 U 15/87 (https://dejure.org/1988,10153)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertersatz für Erweiterungs- und Erneuerungsarbeiten an Gebäude; Errichtung von Bauwerken auf ein Grundstück als Verwendung; Tauschvertrag über Grundstück mit einer Gemeinde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61

    Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1988 - 7 U 15/87
    Wie das Landgericht schließt sich der Senat der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 157 ff. [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] m.w.N.) an, daß die §§ 994 bis 1003 BGB das Verhältnis zwischen Eigentümer und nichtberechtigtem Besitzer erschöpfend regeln und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ausschließen.

    Seine zeitweise andere Rechtsauffassung, daß der Besitzer für den nach § 951 Abs. 1 BGB eingetretenen Rechtsverlust den Eigentümer nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung auf Wertersatz in Anspruch nehmen kann (BGHZ 10, 171, 179) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] , hat der V. Zivilsenat ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 41, 157, 162) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] .

    Wie das Landgericht schließt sich der Senat der Rechtsprechung an, daß die Errichtung von Bauwerken auf einem unbebauten Grundstück keine Verwendung auf das Grundstück im Sinne der §§ 994, 996 BGB ist, wenn und weil dies nicht der Erhaltung oder Verbesserung des Grundstücks, sondern der Veränderung des Zustandes des Grundstücks dient (BGHZ 10, 171, 178 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] ; BGHZ 41, 157, 159) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] .

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1988 - 7 U 15/87
    Seine zeitweise andere Rechtsauffassung, daß der Besitzer für den nach § 951 Abs. 1 BGB eingetretenen Rechtsverlust den Eigentümer nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung auf Wertersatz in Anspruch nehmen kann (BGHZ 10, 171, 179) [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] , hat der V. Zivilsenat ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 41, 157, 162) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] .

    Wie das Landgericht schließt sich der Senat der Rechtsprechung an, daß die Errichtung von Bauwerken auf einem unbebauten Grundstück keine Verwendung auf das Grundstück im Sinne der §§ 994, 996 BGB ist, wenn und weil dies nicht der Erhaltung oder Verbesserung des Grundstücks, sondern der Veränderung des Zustandes des Grundstücks dient (BGHZ 10, 171, 178 [BGH 10.07.1953 - V ZR 22/52] ; BGHZ 41, 157, 159) [BGH 26.02.1964 - V ZR 105/61] .

  • BGH, 24.01.1986 - V ZR 244/84

    Grundbuchberichtigungsanspruch - Widerlegung der Eigentumsvermutung - Preußisches

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.1988 - 7 U 15/87
    Die Berufung der Klägerin ist, nachdem der Senat anders entschieden hatte, durch Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24.01.1986 - V ZR 244/84 - zurückgewiesen worden.
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 7 U 53/93

    Rückzahlung geleisteter Leasing-Raten und der Leasing-Sonderzahlung wegen eines

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  • OLG Celle, 11.04.1990 - 2 U 145/89

    Kündigungsschadensersatz infolge fristloser Kündigung des Leasingvertrages wegen

    Landgericht angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Juni 1987 - 7 U 15/87 - (Bl. 47 ff d.A.) darauf abgestellt worden, daß Vergleichsmaßstab dafür, ob Leasingraten das im Geschäftsverkehr übliche Entgelt in sittenwidriger Weise übersteigen, nur das im Leasinggeschäft übliche Entgelt sein kann.
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