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   OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27458
OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13 (https://dejure.org/2016,27458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.08.2016 - 10 U 344/13 (https://dejure.org/2016,27458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. August 2016 - 10 U 344/13 (https://dejure.org/2016,27458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist die zweite Stufe bei stufenweiser Beauftragung abzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wie sind Änderungen des Bauprogrammes in der Kostenberechnung zu berücksichtigen?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 5 HOAI 2009 / § 10 Abs. 1 und 2 HOAI 2013: Schriftliche Vereinbarung für Geltendmachung der Honorarforderung erforderlich?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Kostenberechnung ≠ Kostenanschlag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die zweite Stufe bei stufenweiser Beauftragung abzurechnen? (IBR 2016, 586)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 211/07

    Wirksamkeit einer bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten schriftlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13
    Diesem Ergebnis stehe auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2008 - VII ZR 211/07 = BauR 2009, 264 - 267 - entgegen.

    Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung habe am 21. August 2009 in seinem Erlass zur Anwendung der damaligen Neuregelung der HOAI (Anlage BB 3, Bl. 79 - 92 d. A.), unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2008 - VII ZR 211/07 - bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen späteren Auftragserteilung die Fortgeltung der HOAI a. F. angenommen.

  • BGH, 26.09.2018 - VII ZR 217/16

    Wie ist die zweite Stufe bei stufenweiser Beauftragung abzurechnen?

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.08.2016 - 10 U 344/13
    OLG Koblenz, Urteil vom 03.08.2016 - 10 U 344/13 (nicht rechtskräftig; Rev: VII ZR 217/16).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten entsprechend der nachträglichen Preisentwicklung ist nach diesem Konzept nicht gewollt (noch zur HOAI 2009: BGH, Urt. v. 18. Dezember 2014, VII ZR 350/13, BGHZ 204, 19 Rn. 24; OLG Koblenz, Urt. v. 3. August 2016, 10 U 344/13, juris Rn. 53).

    Die im Vertrag enthaltene Regelung, dass der Auftragnehmer aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung seines Honorars ableiten könne, steht damit im Einklang und ist nicht unüblich (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 3. August 2016, 10 U 344/13, juris Rn. 11 f.).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 21 U 78/17

    Umfang der Verpflichtung zur Rechnungsprüfung nach Leistungsphase 8 gem. § 3 Abs.

    Dabei ist das Honorar von den tatsächlichen Baukosten vollständig abgekoppelt (BR-Drucksache 395/09, S. 164; vgl. hierzu OLG Koblenz v. 03.08.2016, Az. 10 U 344/13, juris Rz. 53 ff., Werner/Pastohr, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rz. 974).

    Nach § 7 Abs. 5 HOAI 2009, der sowohl bei einer Honorarvereinbarung als auch bei einer Mindestsatzabrechnung ohne schriftliche Vereinbarung anzuwenden ist (OLG Koblenz v. 03.08.2016, Az. 10 U 344/13, juris Rz. 61), ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch eine schriftliche Vereinbarung anzupassen, wenn sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages ändert mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten, Werten oder Verrechnungseinheiten.

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