Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 17 Abs 3 S 2 BGBEG, Art 56 FvGB POL, Art 60 § 3 S 2 FvGB POL, § 19 Abs 2 Nr 4 VersAusglG, § 19 Abs 3 VersAusglG
Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs: Bezug einer deutschen und einer polnischen Altersrente durch den nach Polen zurückgekehrten Ehegatten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer nach Polen ausgezahlten laufenden Rente aus der deutschen Rentenversicherung bei Bezug weiterer polnischer Rentenleistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer nach Polen ausgezahlten laufenden Rente aus der deutschen Rentenversicherung bei Bezug weiterer polnischer Rentenleistungen
- rechtsportal.de
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer nach Polen ausgezahlten laufenden Rente aus der deutschen Rentenversicherung bei Bezug weiterer polnischer Rentenleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 24.02.2016 - 87 F 13/14
- OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 879
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 22.03.2016 - 2 UF 67/16
Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2016 - 2 UF 67/16 m. w. N.) vertreten wird, dass für die isolierte Anfechtung eines Versorgungsausgleichs im Scheidungsverbund Anwaltszwang bestehe - die Fassung von § 64 Abs. 2 S. 2 FamFG sei einem Redaktionsversehen geschuldet - bedarf dies hier keiner Entscheidung, da der Antragsgegner sich gegen eine isolierte VA-Entscheidung richtet und nicht eine verbundene VA-Entscheidung isoliert anficht. - BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80
Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16
Ein Versorgungsausgleich scheidet auch nicht allein deshalb aus, weil ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hat (BGH, Beschluss vom 22.12.1982 - IVb ZB 649/80 -, Rn. 16, juris). - BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12
Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16
Vor allem sollen unbillige Ergebnisse vermieden werden, die sich dadurch ergeben könnten, dass ein Ehegatte inländische Anwartschaften abgeben muss, während der andere Ehegatte bereits seiner Alterssicherung dienende Vermögenswerte im Ausland besitzt, an denen der Ausgleichspflichtige nicht partizipieren kann (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 -, Rn. 14, juris). - EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.11.2016 - 11 UF 180/16
Die nach den Ausführungen des EuGH im Urteil vom 18.12.2007 (C-396/05, juris, Tenor zu 3.) tatsächlich aus Deutschland nach Polen ausbezahlte (Teil-)Rente von 480, 89 Zloty sei auf die Deutsche Rente bereits angerechnet worden.