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   OLG Koblenz, 04.01.2007 - 11 WF 1200/06   

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https://dejure.org/2007,4745
OLG Koblenz, 04.01.2007 - 11 WF 1200/06 (https://dejure.org/2007,4745)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2007 - 11 WF 1200/06 (https://dejure.org/2007,4745)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 11 WF 1200/06 (https://dejure.org/2007,4745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1581; BGB § 1578
    Unterhaltsverpflichteter kann bei Scheidungsunterhalt ggf. nur auf notwendigen Selbstvorbehalt verwiesen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Selbstbehalts gegenüber einem Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt; Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Abänderungsgrund in einem Unterhaltsstreit; Möglichkeit der Abänderung im Falle beiderseitiger Erwerbsunfähigkeitsrente; ...

  • Judicialis

    BGB § 1581

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1581
    Billigkeitsabwägung im Rahmen der Bemessung des nachehelichen Lebensunterhaltes nach § 1581 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1146
  • FamRZ 2007, 1330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2007 - 11 WF 1200/06
    Der Kläger ist der Auffassung, dass sich aus dem Urteil des BGH, FamRZ 2006, 683 ff. eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Selbstbehalts gegenüber einem Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ableiten lasse, die im hier zu entscheidenden Fall zu einer Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengerichts - Andernach vom 20.1.1998 - 7 F 182/97 - führen müsse.

    Jedenfalls im vorliegenden Fall rechtfertigt jedoch die Entscheidung des BGH (FamRZ 2006, 683 ff.) eine Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengerichts - Andernach vom 20.1.1998 nicht.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung FamRZ 2006, 683 ff. ausgeführt, dass der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen ist, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt und dem notwendigen Selbstbehalt liegt.

  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96

    Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2007 - 11 WF 1200/06
    Das Oberlandesgericht Koblenz ist in seinem Beschluss jedoch offenkundig davon ausgegangen, dass angesichts der ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien es nicht gerechtfertigt wäre, dem Kläger den angemessenen Selbstbehalt zu belassen, den der Kläger selbst unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Koblenz, FamRZ 1997, 426 mit 1.650,00 DM beziffert hat.

    Das Einkommen der unterhaltsberechtigten Beklagten lag nicht unerheblich unter dem notwendigen Selbstbehalt eines Unterhaltsverpflichteten, während das Einkommen des Klägers nicht unerheblich unter dem angemessenen Selbstbehalt lag, der nach damaliger Rechtsprechung des Senats (OLG Koblenz, FamRZ 97, 426) zuzubilligen war, der auf die Zahlung nachehelichen Unterhalts in Anspruch genommen wurde.

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.01.2007 - 11 WF 1200/06
    Zwar ist es richtig, dass eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Abänderungsgrund im Sinne des § 323 I BGB darstellen kann (vgl. BGH, FamRZ 2003, 848 ff., 851).
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