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   OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24698
OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 U 1321/17 (https://dejure.org/2018,24698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Wechsel Leistungs- /Feststellungsbegehren keine Klageänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wechsel von Leistungs- auf Feststellungsbegehren ist keine Klageänderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Wechsel von Leistungs- auf Feststellungsbegehren: Keine Klageänderung!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten - Kein Zwang zum Abwarten des Ausgangs des Prozesses gegen von Baufirma beauftragten Dritten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Änderungen der BGH-Rechtsprechung im laufenden Verfahren sind zu meistern! (IBR 2018, 545)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2807
  • NZBau 2018, 618
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Der bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vor Abnahme erfolgte Wechsel von einem Leistungs- auf ein Feststellungsbegehren aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur fiktiven Abrechnung von werkvertraglichen Mängelbeseitigungskosten (BGH, IBR 2018, 196) unterfällt der privilegierenden Regelung des § 264 Nr. 2 ZPO.*).

    Der Wechsel von einem Leistungs- auf ein Feststellungsbegehren, wie es die Klägerin aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur fiktiven Abrechnung von werkvertraglichen Mangelbeseitigungskosten (BGH, NZBau 2018, 201) vorgenommen hat, unterfällt der privilegierenden Regelung des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. nur Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 264 Rn. 5).

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Die Bestimmung gilt auch im Berufungsverfahren (BGH, NJW 2017, 491, 492), weshalb die Zulässigkeit der Antragsänderung nicht an den Anforderungen des § 533 ZPO zu messen ist.
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.05.2018 - 5 U 1321/17
    Ein faktischer Zwang des Bestellers zur Erklärung der Abnahme für ein objektiv nicht abnahmefähiges Werk besteht also nicht (zum Ganzen BGH, NJW 2017, 1604, 1606).
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