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   OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00   

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https://dejure.org/2002,11014
OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00 (https://dejure.org/2002,11014)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 U 1113/00 (https://dejure.org/2002,11014)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 U 1113/00 (https://dejure.org/2002,11014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus Erbauseinandersetzungsvertrag; Strenge Akzessorietät der Vormerkung; Zeitweise Unmöglichkeit der Grundstücksübereignung; Endgültige Unmöglichkeit bei Enteignungen durch die DDR ; Zumutbarkeit eines abwartenden Festhaltens am Vertrag

  • Judicialis

    BGB § 894; ; BGB § ... 202 a. F.; ; BGB § 205 a. F.; ; BGB § 275 a. F.; ; BGB § 306 a. F.; ; BGB § 202 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 275 Nr. 4; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 275 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 339; ; ZPO § 340; ; ZPO § 711; ; ZPO § 542 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 515 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen einer Vormerkung, die einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück sichert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 15 O 250/99
  • OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
    Eine zeitweise Unmöglichkeit ist jedoch einer dauernden gleich zu erachten, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch dieses Leistungshindernis in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragspartner die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (BGH NJW 1982, S. 1458).
  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 U 84/96

    Anspruch auf Auflassung der Flurstücke und die Bewilligung ihrer Eintragung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
    Dementsprechend wird von der wohl herrschenden Meinung angenommen, dass Enteignungen durch die DDR grundsätzlich zur endgültigen Unmöglichkeit führten (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1998, S. 464, 465; Münchener Kommentar / Emmerich, BGB, 4. Aufl., § 275 Rdnr. 41; Staudinger aaO. Rdnr. 38).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
    Unmöglich i. S. der §§ 275 Abs. 1, 306 BGB a. F. ist nicht nur eine denkgesetzlich unausführbare oder infolge rechtlicher Hindernisse auf keine Weise zu erbringende Leistung, sondern auch eine solche, deren Erfüllung erhebliche praktische Schwierigkeiten entgegenstehen, so dass jeder vernünftige Mensch von einem Erfüllungsversuch Abstand nehmen würde, wobei den praktischen Schwierigkeiten diejenigen gleichstehen, die auf rechtlichen Verboten beruhen (BGH NJW 1983, S. 2873, 2874).
  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80

    Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
    Eine Vormerkung ist streng akzessorisch, so dass ihr Bestand von einer zu sichernden Forderung abhängt (BGH NJW 1981, S. 448).
  • RG, 27.09.1938 - I 36/38

    1. Kann bei einem gesellschaftsähnlichen Filmherstellungs- und Verwertungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2002 - 3 U 1113/00
    Denn der unerwartete Wegfall eines zunächst als dauernd anzusehenden Leistungshindernisses lässt die nach § 275 Abs. 1 BGB a. F. entfallene Verpflichtung nicht neu entstehen (vgl. BGH aaO.; RGZ 158, S. 321, 331; Münchener Kommentar aaO. Rdnr. 25, 41).
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