Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 PAngV
Werbung mit unzulässiger Preisangabe: Werbung für eine "Mittelmeer-Kreuzfahrt und Badeurlaub" mit Sternchenhinweis auf ein Serviceentgelt - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Serviceentgelt bei einer Kreuzfahrt muss im Endpreis enthalten sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt mit verborgenen Zusatzkosten in einem Sternchenhinweis; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt mit sich hinter einem Sternchenhinweis verbergenden Zusatzkosten
- reise-recht-wiki.de
Werbung mit Sternchenhinweis auf ein Serviceentgelt
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Wettbewerbsrecht
- dgfr.de
Wettbewerbsrecht / Preisangaben-Verordnung / Endpreis / Service-Entgelt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt mit sich hinter einem Sternchenhinweis verbergenden Zusatzkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (26)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben
- lawblog.de (Kurzinformation)
Beim Preis darf nicht gemogelt werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reiseveranstalter muss vollständigen Gesamtpreis von Kreuzfahrt angeben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Endpreis einer Reise
- lto.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht - Reiseangebote müssen Gesamtpreis klar ausweisen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Serviceentgelt bei einer Kreuzfahrt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gesamtpreis muss bei einer Kreuzfahrtwerbung ausgewiesen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben
- Jurion (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt mit verborgenen Zusatzkosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hinweis auf Zusatzkosten bei Schiffsreise durch "Sternchenhinweis" nicht ausreichend
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Serviceentgelt" an Bord! - Reiseveranstalter muss obligatorische Zusatzkosten in den Endpreis einer Kreuzfahrt einrechnen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kreuzfahrt-Werbung muss Gesamtpreis enthalten, Sternchen-Hinweis nicht ausreichend
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gesamtpreis muss bei einer Kreuzfahrtwerbung ausgewiesen werden
- spiegel.de (Pressemeldung, 18.06.2014)
Veranstalter müssen mit komplettem Endpreis werben - samt Servicegebühr
- haerlein.de (Zusammenfassung)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben - "Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht
- blogspot.com (Kurzinformation)
«Sternchenhinweis» in Werbung für Kreuzfahrt auf zusätzliche Serviceentgelte unlauter
- ra-juedemann.de (Kurzinformation)
Werbung für Reise muss Gesamtpreis enthalten - Ein Hinweis auf Zusatzkosten mittels "Sternchen" ist wettbewerbswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Preisangabe mit Sternchen-Hinweis bei Reiseveranstalter unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Preisangabe mit Sternchen-Hinweis bei Reiseveranstalter unzulässig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Und täglich grüßt das Serviceentgelt…
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gesamtpreis muss bei einer Kreuzfahrtwerbung ausgewiesen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Reiseveranstalter muss bei Werbung für Urlaubsreise Gesamtpreis angeben - "Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 22.10.2013 - 1 HKO 20/13
- OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1101
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 09.01.2015 - 6 U 166/14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtfertigt jedoch das Vorgehen eines Verbands in selektiver Weise nur gegen Außenstehende, nicht aber gegen in derselben wettbewerbswidrigen Weise werbende Verbandsmitglieder für sich genommen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht ohne weiteres den Vorwurf der missbräuchlichen Rechtsverfolgung; dem Verband steht vielmehr grundsätzlich frei, gegen wen er vorgeht (vgl. OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 4.21).
Es besteht demnach ein sachlicher Grund für das differenzierende Vorgehen des Klägers, wenn dieser sich entscheidet, zunächst obergerichtliche Entscheidungen in Verfahren gegenüber bestimmten ausgewählten Beklagten herbeizuführen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101).
Dass der Kläger bei dieser Sachlage unter Missachtung des Verbots rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung planmäßig überwiegend in Verfolgung nicht schutzwürdiger Interessen vorgeht, ist nicht erkennbar (vgl. auch OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; KG Berlin, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294 in gleichgelagerten Verfahren).
Der Senat nimmt insofern Bezug auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Koblenz im Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13 - (MDR 2014, 1101) und des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13 - (zitiert nach juris), denen er beitritt und sich anschließt.
Denn Preisbestandteile i.d.S. sind alle Preise und Kosten, die der Verkäufer in die Kalkulation seiner End-/Gesamtpreise einbezieht, wozu auch die Entgelte für Leistungen (Dritter), die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen, zählen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2013 - 14 U 517/13, juris).
Entscheidend für die Einbeziehung ist, ob die Kosten auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallen; lediglich solche Leistungen, die als beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101).
Denn der Zweck der PAngV ist es, durch eine vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken, was nicht gewährleistet ist, wenn der Verbraucher den Gesamtpreis erst durch einen (mehr oder weniger schwierigen) zusätzlichen Rechenvorgang ermitteln muss (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101 unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1999, 762; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2013 - 14 U 517/13, juris).
Die Angabe des Gesamtpreises ist zudem ein wesentlicher Umstand i.S.v. § 5 a Abs. 3 Nr. 3 UWG, was zur Folge hat, dass die unterlassene Verbraucherinformation unwiderlegbar als "spürbare Beeinträchtigung" der Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers gilt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101 m.w.N.; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, § 5 a UWG Rn. 57).
Der Senat schließt sich deshalb der - soweit ersichtlich - einhellig in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13; KG, Urteil vom 03.12.2013 - 5 U 75/13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2013 - 14 U 517/13, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2009 - 5 W 4/09, juris) vertretenen Auffassung an, dass die Angabe eines Preises ohne Einbeziehung eines obligatorisch anfallenden Serviceentgelts gegen die Verpflichtung zur Angabe des Gesamtpreises nach § 1 Abs. 1 und 6 PAngV verstößt und deshalb wettbewerbswidrig ist.