Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45020
OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19 (https://dejure.org/2019,45020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2019 - 12 U 95/19 (https://dejure.org/2019,45020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 12 U 95/19 (https://dejure.org/2019,45020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Umsatzsteuererstattung bei Teilreparatur eines verunfallten KFZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 528 S. 2
    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Schlechterstellung nur wegen einer Änderung unselbstständiger Rechnungsposten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
    Eine Schlechterstellung liegt allerdings dann nicht vor, wenn bei einem aus mehreren Posten zusammengesetzten Anspruch einzelne Positionen herabgesetzt oder gestrichen werden, infolge Erhöhung anderer Posten aber die Gesamtsumme nicht geringer wird (so auch Saarländisches Oberlandesgericht RuS 2018, 329; vgl. auch Heßler in Zöller, Zivilprozessordnung , 33. Aufl. 2020, § 528 ZPO , Rn. 28; Rimmelspacher, in: MünchKomm- ZPO 5. Aufl., § 528 Rn. 33, BGH WM 2011, 333 betreffend die Frage der Bestimmtheit der Forderungsangabe im Mahnbescheid).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
    Eine Schlechterstellung liegt allerdings dann nicht vor, wenn bei einem aus mehreren Posten zusammengesetzten Anspruch einzelne Positionen herabgesetzt oder gestrichen werden, infolge Erhöhung anderer Posten aber die Gesamtsumme nicht geringer wird (so auch Saarländisches Oberlandesgericht RuS 2018, 329; vgl. auch Heßler in Zöller, Zivilprozessordnung , 33. Aufl. 2020, § 528 ZPO , Rn. 28; Rimmelspacher, in: MünchKomm- ZPO 5. Aufl., § 528 Rn. 33, BGH WM 2011, 333 betreffend die Frage der Bestimmtheit der Forderungsangabe im Mahnbescheid).
  • KG, 05.11.1992 - 12 U 4125/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
    Handelt es sich - wie hier - um einen einheitlichen Schadensersatzanspruch, weil sowohl die Schadensposition "merkantiler Minderwert" als auch die Reparaturkosten (netto oder brutto) durch die unfallbedingte Beschädigung des Pkw begründet und mit dem Schicksal der Ersatzforderung für den Sachschaden als unselbständige Rechnungsposten untrennbar verbunden sind (vgl. auch KG, Urteil vom 5. November 1992 - 12 U 4125/91, juris), ist ein Auswechseln der Begründung des Gesamtbetrages zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, FamRZ 1960, 359 ).
  • BGH, 05.07.1960 - VI ZR 109/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
    Handelt es sich - wie hier - um einen einheitlichen Schadensersatzanspruch, weil sowohl die Schadensposition "merkantiler Minderwert" als auch die Reparaturkosten (netto oder brutto) durch die unfallbedingte Beschädigung des Pkw begründet und mit dem Schicksal der Ersatzforderung für den Sachschaden als unselbständige Rechnungsposten untrennbar verbunden sind (vgl. auch KG, Urteil vom 5. November 1992 - 12 U 4125/91, juris), ist ein Auswechseln der Begründung des Gesamtbetrages zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59, FamRZ 1960, 359 ).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01

    Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2019 - 12 U 95/19
    Ausgehend von dem Verschlechterungsverbot (reformatio in peius), das lediglich verhindern soll, dass das Rechtsmittelgericht dem Rechtsmittelführer etwas aberkennt, was ihm im erstinstanzlichen Urteil wirksam und mit materieller Rechtskraft zuerkannt worden ist, hat der BGH (MDR 2004, 47 ) in diesem Zusammenhang klargestellt, dass nicht nur in der bloßen Änderung der Entscheidungsgründe kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot liege, sondern auch die Änderung unselbstständiger Rechnungsposten innerhalb eines Anspruchs unter Beibehaltung der Endsumme keine verbotene Verschlechterung darstelle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht