Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.01.2022 - 2 W 427/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 641 BGB
Sicherungsrechte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Verstößen gegen ein rechtskräftiges Unterlassungsgebot Stellung einer Sicherheit Sicherheit als Haftung für entstehende Kosten und Kosten weiterer Zuwiderhandlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klauselverwendungsverbot gilt auch für inhaltsgleiche Klauseln!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klauselverwendungsverbot lässt sich nicht "umdribbeln"! (IBR 2022, 486)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 29.02.2016 - 3 O 209/15
- OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16
- BGH, 11.03.2020 - VII ZR 64/17
- LG Bad Kreuznach, 28.09.2021 - 3 O 209/15
- OLG Koblenz, 05.01.2022 - 2 W 427/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 1396
- NZBau 2022, 343
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16
Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2022 - 2 W 427/21
Mit Urteil des OLG Koblenz - 2 U 296/16 - wurde die Schuldnerin u.a. verurteilt:.gegen die Schuldnerin und Antragsgegnerin auf Grund sechs Zuwiderhandlungen gegen den Tenor zu 1.g) des Urteils des OLG Koblenz vom 02.03.2017 - 2 U 296/16 - ein in das Ermessen des erkennenden Gerichts gestelltes Ordnungsgeld von jeweils bis zur Höhe von 250.000 EUR oder Ordnungshaft, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Schuldnerin und Antragsgegnerin festzusetzten;.
Die Schuldnerin und Antragsgegnerin zu verurteilen, mit Zustellung dieses Beschlusses bis zum Ablauf des 31.12.2022 für den Schadensausgleich weiterer Zuwiderhandlungen eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Sicherheit, mindestens aber in Höhe von 500.000 EUR, für den Schadensausgleich der durch weitere Zuwiderhandlungen der Schuldnerin gegen den Tenor zu 1.g) des Urteils des OLG Koblenz vom 02.03.2017 - 2 U 296/16 - geschädigten Vertragsteile zu leisten.
Sie hat in sechs Fällen gegen das ín dem Urteil des OLG Koblenz - 2 U 296/16 - unter 1.g) ausgesprochene Unterlassensgebot verstoßen, indem sie sechs Kunden, die bereits mit ihr einen Bauvertrag geschlossen hatten, ein Formular für die Abtretung von Auszahlungsansprüchen (Anlage AST 1, Bl. 310) übersandte verbunden mit dem Angebot, die nach dem Bauvertrag geschuldete Bankbürgschaft durch eine solche Abtretung zu ersetzen.
- BGH, 22.09.2020 - XI ZR 162/19
Erscheinen von Informationen eines Unternehmers auf seiner Webseite und Aufnahme …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2022 - 2 W 427/21
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