Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07 |
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt - Gleichrangige Ehegatten - Vorrang des zweiten Ehegatten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81
Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Bei einer Ehedauer von 10 bis 15 Jahren ist maßgebend, ob sich schon eine ehebedingte besonders enge wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben hat (…Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rn. 7 zu § 1582 BGB;… Bamberger/Roth/Beutler, BGB, Rn. 5 zu § 1582 BGB;… Münchener Kommentar-Maurer, BGB, 4. Aufl., Rn. 77 zu § 1582 BGB; BGH, FamRZ 1987, 916; OLG Hamm, FamRZ 1997, 296; BGH, FamRZ 1983, 886).Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich ein Ehepartner um der Ehe Willen unter Verzicht auf eine eigene berufliche Entwicklung vorwiegend der Kindererziehung und der Haushaltsführung gewidmet hat (BGH, FamRZ 1983, 886).
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2006, 683), der der Senat folgt, sind bei der Bedarfsermittlung auch nachträgliche Entwicklungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten beruhen oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Verpflichteten veranlasst sind und von diesem durch zumutbare Vorsorge aufgefangen werden können (BGH, FamRZ 2003, 590).Nach diesen Maßstäben wirkt sich das Hinzutreten vorrangiger und gleichrangiger unterhaltsberechtigter Personen auf den Bedarf des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten aus (BGH, FamRZ 2006, 683 ff).
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Dies hat zur Folge, dass für die Berechnung der Unterhaltsansprüche zweier unterhaltsberechtigter Ehefrauen das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Ehemannes aus unterschiedlichen Steuerklassen zugrunde gelegt werden muss (BGH, FamRZ 2007, 1232).Zugrunde zu legen ist das Einkommen des Beklagten nach Steuerklasse I, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der abzuziehende Kindesunterhalt aus dem niedrigen Einkommen zu berechnen ist (BGH, FamRZ 2007, 1232).
- OLG Hamm, 07.10.1996 - 8 UF 63/96
Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei der Unterhaltsbemessung; Mehrbedarf des …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Bei einer Ehedauer von 10 bis 15 Jahren ist maßgebend, ob sich schon eine ehebedingte besonders enge wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben hat (…Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rn. 7 zu § 1582 BGB;… Bamberger/Roth/Beutler, BGB, Rn. 5 zu § 1582 BGB;… Münchener Kommentar-Maurer, BGB, 4. Aufl., Rn. 77 zu § 1582 BGB; BGH, FamRZ 1987, 916; OLG Hamm, FamRZ 1997, 296; BGH, FamRZ 1983, 886). - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 31/86
Unterhalt - Ehegatte - Scheidung - Neuer Ehegatte - Grundgesetz
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Bei einer Ehedauer von 10 bis 15 Jahren ist maßgebend, ob sich schon eine ehebedingte besonders enge wirtschaftliche Abhängigkeit ergeben hat (…Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., Rn. 7 zu § 1582 BGB;… Bamberger/Roth/Beutler, BGB, Rn. 5 zu § 1582 BGB;… Münchener Kommentar-Maurer, BGB, 4. Aufl., Rn. 77 zu § 1582 BGB; BGH, FamRZ 1987, 916; OLG Hamm, FamRZ 1997, 296; BGH, FamRZ 1983, 886). - BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82
Abänderung eines Prozessvergleichs bezüglich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Die Zustellung des Scheidungsantrags, die für die Frage der langen Ehedauer maßgebend ist (…Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rn. 110; BGH, FamRZ 1984, 683), trat im Jahr 2005 ein, so dass die Ehedauer weniger als 13 Jahre beträgt. - BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
Auszug aus OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2006, 683), der der Senat folgt, sind bei der Bedarfsermittlung auch nachträgliche Entwicklungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten beruhen oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Verpflichteten veranlasst sind und von diesem durch zumutbare Vorsorge aufgefangen werden können (BGH, FamRZ 2003, 590).