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   OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08   

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https://dejure.org/2008,4030
OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08 (https://dejure.org/2008,4030)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 5 W 255/08 (https://dejure.org/2008,4030)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 5 W 255/08 (https://dejure.org/2008,4030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beweisverfahren (selbstständiges) - Untätigkeitsbeschwerde

  • prewest.de PDF, S. 37

    §§ 485, 567 ZPO; Art.19 GG
    Rechtsmittel gegen gerichtliche Untätigkeit; Selbständiges Beweisverfahren; Bausache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 § 567; GG Art. 19 Abs. 4
    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in selbstständigem Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel gegen gerichtliche Untätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die gerichtliche Untätigkeit im selbstständigen Beweisverfahren einer Bausache; Bedeutung des Beruhens der Untätigkeit eines Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten; Notwendigkeit einer ganz ungewöhnlichen Verzögerung oder einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Was kann man gegen die Untätigkeit tun?

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 OH 23/07
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 974
  • MDR 2008, 817
  • NZBau 2008, 446
  • BauR 2008, 1038
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verzögerung einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94

    Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist eine Untätigkeitsbeschwerde allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn die Unterlassung des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt, die den Bereich der richterlichen Unabhängigkeit verlässt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887, 888).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2003 - L 13 AL 3984/03

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Auch dann bestünde nämlich kein hinreichender Anlass, den Anwendungsbereich des § 567 ZPO zu erweitern (OLGR München 2007, 149 f.; ebenso für die entsprechenden Gesetzesregelungen in der Finanzgerichtsbarkeit BFH NV 2002, 364 und in der Sozialgerichtsbarkeit LSG Baden Württemberg Justiz 2004, 255; offengelassen von BGH NJW 1995, 887, 888).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Die - auf weithin spezifisch familienrechtliche Rechtsprechung (vgl. KG MDR 2005, 455 ; OLG Jena FamRZ 2003, 1673 f.; OLGR Karlsruhe 2007, 679 ff.; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290 f.) gestützte - Auffassung der Antragsteller, der vorliegende Fall rechtfertige eine Abweichung von dieser gesetzlichen Vorgabe, überzeugt nicht.
  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Wenn es dabei nicht in Übereinstimmung mit den in BGH NJW 2000, 960 f. und BGH NZBau 2007, 98 f. aufgestellten Leitlinien verfahren ist, bedeutet dies nicht, dass es sich von sach- und gesetzesfremden Überlegungen hätte leiten lassen.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Wenn es dabei nicht in Übereinstimmung mit den in BGH NJW 2000, 960 f. und BGH NZBau 2007, 98 f. aufgestellten Leitlinien verfahren ist, bedeutet dies nicht, dass es sich von sach- und gesetzesfremden Überlegungen hätte leiten lassen.
  • OLG München, 28.09.2006 - 6 W 2112/06

    Keine Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Zivilverfahrensrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08
    Auch dann bestünde nämlich kein hinreichender Anlass, den Anwendungsbereich des § 567 ZPO zu erweitern (OLGR München 2007, 149 f.; ebenso für die entsprechenden Gesetzesregelungen in der Finanzgerichtsbarkeit BFH NV 2002, 364 und in der Sozialgerichtsbarkeit LSG Baden Württemberg Justiz 2004, 255; offengelassen von BGH NJW 1995, 887, 888).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf wäre allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn nachvollziehbar dargelegt wäre, dass das Verhalten des Rechtspflegers auf Willkür beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt, die den Bereich der den Rechtspflegern zustehenden Unabhängigkeit verlässt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 887, 888, OLG Koblenz NJW-RR 2008, 974 f.; OLG Düsseldorf MDR 2008, 406 f.).
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