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OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02 Str |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der mit dem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befasste Strafvollstreckungskammer für die Überwachung der Lebensführung des Verurteilten bis zur Rechtskraft der Widerrufsentscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit; Zuständigkeitsstreit; Befasstsein; Bewährungsüberwachung; Bewährungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Koblenz - StVK 389/02
- LG Trier - StVK 123/02
- OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02 St
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. ist deshalb weiterhin mit der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befasst (BGHSt 26, 165 ff; 278, 279; 30, 189 ff; BGH NStZ 93, 1000, 97, 406, 407;… BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 4, Zuständigkeitswechsel 3). - BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. ist deshalb weiterhin mit der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befasst (BGHSt 26, 165 ff; 278, 279; 30, 189 ff; BGH NStZ 93, 1000, 97, 406, 407;… BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 4, Zuständigkeitswechsel 3). - BGH, 03.02.1988 - 2 ARs 6/88
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. ist deshalb weiterhin mit der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befasst (BGHSt 26, 165 ff; 278, 279; 30, 189 ff; BGH NStZ 93, 1000, 97, 406, 407; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befasstsein 4, Zuständigkeitswechsel 3). - BGH, 27.06.1984 - 2 ARs 196/84
Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach vorheriger Abschiebung und Rückkehr in die …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.08.2002 - 1 AR 71/02
Die für die Zuständigkeitsregelung maßgebliche Interessenlage ist im Fall des § 456 a Abs. 1 StPO die gleiche wie in den Fällen einer Unterbrechung oder Aussetzung der Vollstreckung, für die das Gesetz den Fortbestand der gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO begründeten Zuständigkeit vorsieht (BGH GA 1984, 513;… KK-Fischer a.a.0. § 462 a Rdnr. 12).