Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Herabfallende Kokosnüsse sind kein Reisemangel
- nomos.de , S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Erfordernis der Mängelanzeige bei Reisemängeln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Adressat der Mängelanzeige bei Mängelanzeige und Abhilfeverlangen am Urlaubsort
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Mängelanzeige / Adressat / Erklärung gegenüber Hotelleitung / Herabfallende Kokosnüsse
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fallende Kokosnüsse - Reisemangel?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Richtiger Adressat für Reklamation
- anwalt.de (Kurzinformation)
Herabfallende Kokosnüsse sind kein Reisemangel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krachende Kokosnüsse kein Reisemangel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reisemangel: Herabfallende Kokosnüsse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Reisemangel: Reiseveranstalter muss informiert werden!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Herabfallende Kokosnüsse als Reisemangel - Mängelanzeige beim Reiseveranstalter erforderlich
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Erfordernis der Mängelanzeige bei Reisemängeln
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 20.05.2009 - 41 C 947/08
- OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09
- OLG Koblenz, 03.11.2009 - 5 U 766/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1378
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87
Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09
Der Bundesgerichtshof hat es zwar in einem Sonderfall für ausreichend erachtet, dass Ansprüche nicht gegenüber dem Reiseveranstalter, sondern gegenüber dem Reisebüro angemeldet wurden, das die Reise vermittelt hatte (vgl. BGHZ 102, 80-87). - BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen nach Reisevertragsrecht
Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2009 - 5 U 766/09
Die Rüge am Urlaubsort soll dem Reiseveranstalter vor allem Gelegenheit geben, vorhandene Mängel abzustellen (vgl. BGHZ 90, 363, 367/368).